Samstag, 18. Oktober 2008

Die aktuelle Antimobbingrundschau 03

Inhaltsverzeichnis:
1. Mobbingopfer aus Hessen macht mobil! Ergebnis: Die WIR-Partei.
2. Noch immer in der Diskussion, Tanken und die Mehrwertsteuer
3. Ein interessanter Artikel zum mobbenden Oberarzt, der Nächste bitte?
4. Richter, ihre Unabhängigkeit und ihre Nebenverdienste.
Im Anhang:
Zu 1. Die Montage: Mobbingerlebnis, von einem Berliner Künstler und Mobbingopfer!
Zu 3. Die Feindschaft im Büro wird teuer! (Diskriminierung am Arbeitsplatz)
Zu 4. Im Fokus der Lobbyisten
Sonderbeilage: Wer ist das bitte?

1. Mobbingopfer aus Hessen macht mobil!
Man kann es auch mit der Bibel formulieren, wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, dann geht eben der Prophet zum Berg. Nun ist Rainer Beutler kein Prophet, sondern wehr sich seit etwa 10 Jahren mit den Mitteln eines Opfers gegen den Mob. Doch mit seinem Schritt in die Politik will er sich nicht nur um Mobbing und die Opfer kümmern, sondern auch um die Interessen seiner Mitbürger. So geht es heute brisanter Weise um den Bau der A 44, in einer Zeit, in der das Öl bald so wertvoll und teuer ist wie Gold. Auch hat er aus vielen Gesprächen mit Betroffenen ein wachsames Auge für die Belange der Jugend entwickelt. Er kennt ihre Nöte und Sorgen und macht Jugendarbeit zu einem seiner Hauptanliegen. Man kann dem Lankreis „Wera Meißner“ und seinen Bürgern nur wünschen, das die WIR Partei und Rainer Beutler viele Stimmen bei der nächsten hessischen Landtagswahlen bekommt. Wir halten Euch/Sie auf dem Laufenden, denn die Hessen reden nicht nur, sie handeln auch.
www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/

2. Noch immer in der Diskussion, Tanken und die Mehrwertsteuer.
Viele Mails haben uns seit dem Beitrag: „Wollte ihr ewig tanken“ erreicht. Gerade die Frage der Mehrwertsteuer wird dabei kontrovers diskutiert, Freundlicher Weise haben wir von CURARE, dem Pressesprecher eine neue Erklärung dazu bekommen. Bei der Gelegenheit wollen wir jedem bitte den guten Rat erteilen, schaut auch die Interseite von Curare an und stellt Fragen bitte direkt an den Verein. Wir ziehen auf jeden Fall den Hut vor der bisherigen Arbeit dieses Vereins und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg:
Hallo Harry,
wir möchten gerne auf Punkt 3 (Wollte ihre ewig tanken aus den no. antworten. Da es kein Mehrwertsteuergesetz gibt, sondern diese Steuer im Umsatzsteuergesetz von 1999, dass seit dem Jahr 2002 wegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 nichtig ist geregelt wird, ist die Diskussion auch etwas zu erweitern.

Das Grundgesetz ist zur Regelung und zum Schutz der Grundrechte der Bürger dieses Landes die Basis aller Gesetze. Was leider mittlerweile kaum noch einer wahrnimmt. Die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes bedeutet also auch, dass die vom Bürger abverlange Mehrwertsteuer ohne gesetzliche Grundlage einbehalten wird. Somit betrifft es nicht nur den Unternehmer. Ob es jetzt die Pflicht des Unternehmers ist diese Mehrwertsteuer einzubehalten oder nicht ist erst mal nicht der Punkt.
Das gezahlte Mehrwertsteuer von den abführenden Unternehmen zurückverlangt werden muss, basiert auf der Tatsache dass z. B. dass Finanzamt Gotha einen Rechtgültigen Bescheid auf die Rückforderung der Mehrwertsteuer durch einen Bürger ausgestellt hat, indem dieses Finanzamt klar sagt, dass bei Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes (das auch die Mehrwertsteuer regelt) diese Mehrwertsteuer von den Unternehmen zurückgefordert werden muss, dass diese einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat.
Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist somit nicht eine für den Verbraucher indirekte sondern direkte Steuer, da sie die gleiche Gesetzesgrundlage hat. Somit gibt es einen Grund für den Unternehmer die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer für den Kunden zurückzufordern, denn er hat die Möglichkeit der Verrechnung Vorsteuer/Mehrwertsteuer auch für seine betrieblichen Belange (Steuer- und Abschreibungstechnisch) genutzt.
Jetzt würde ich gerne die Gegenfrage stellen, welchen Grund gibt es für den Unternehmer/Händler, die von dem Kunden eingeforderte Mehrwertsteuer auf der Basis des nichtvorhandenen Gesetzes bei seinem Finanzamt zurückzufordern. Denn wenn er die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, muss er im Umkehrschluss die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer nicht auch für seinen Kunden zurückfordern?
Es gibt noch viele andere Gründe die z. B. die moralische Verpflichtung des Händlers gegenüber seinem Kunden begründen würden, aber dann wären wir im ideologischen Bereich angelangt. Grundsätzlich sind alle vor dem Gesetz gleich, Unternehmer wie Bürger. Grundsätzlich sind die Gesetze auch für alle Bürger die gleichen. Der Gesetzgeber hat die Normen und die Vorgaben des Grundgesetzes, die Basis aller Gesetze einzuhalten. Tut er das nicht hat der Bürger das Recht diese Rechte einzufordern Artikel 20 des Grundgesetzes.
Hier ist auch der Unternehmer gefordert. Genauso hat ein Beamter – also auch der Finanzbeamte zu prüfen – ob der Verwaltungsakt, der von Ihm veranlasst wird, eine Rechtsgrundlage hat. Hat Sie dies nicht ist verpflichtet diesen Umstand seinem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Aufmerksame Leser kann sich an Artikel zur Remonstrationspflicht erinnern.
Kurz und gut, wir können es uns in diesem Falle alle nicht leisten uns auf den Standpunkt zurückziehen „Ich muss es doch machen“ Es ist nicht Notwendig ein Grundrecht einzufordern, denn es Gehört dem Volk, es ist Notwendig darauf zu achten dass es nicht missbraucht wird.
Hans-Jürgen Bell, Pressesprecher

3. Ein interessanter Artikel zum mobbenden Oberarzt, der Nächste bitte?
Auch in der Presse, diesmal ist es die FAZ vom 24.11.207, in der nochmals das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 2007 - Az. 8 AZR 593/06) aufgegriffen wird. Wir haben dazu die Probleme aufgezeichnet und werden dies auch nochmals in einem Artikel machen, denn das Thema Arbeitsgericht und Mobbing ist eines der größten juristischen und politischen Sozialklimakatastrophen, der leider pro Jahr über 3000 Menschen in Deutschland versuchen zu entfliehen und sich durch den selbst gewählten Freitod aus dieser (Arbeitswelt)-Welt Made in Germany für immer verabschieden. Dank sei Detlef Lengsfeld vom Mobbing-Gegner (MG) für den Hinweis und die Zusendung dieses Artikels.
wiki.mobbing-gegner.de


4. Richter, ihre Unabhängigkeit und ihre Nebenverdienste.
Einen interessanten Hinweis haben wir von P. B. bekommen, der sich selber noch näher mit den Herren in „Schwarz“ beschäftigen will. Wir tun dies auch im Rahmen der nächsten Ausgaben und verweisen auf Punkt drei dieser Ausgabe. Wir sind der Meinung nach den vielen Erlebnis berichten, die Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten hatten, dass hier etwas grundsätzlich nicht stimmt und der Demokratie zuwider läuft. Den Beweis wollen wir in den nächsten Wochen antreten und wir sind jetzt schon auf die Resonanz und Zuschriften gespannt.

Hinweis auf interessante Links:
www.mobbing-gegener.de
www.ipsm-ev.de

hg

Sonntag, 12. Oktober 2008

Die aktuelle Antimobbingrundschau 02

Inhaltsverzeichnis:
1. Rainer, Mobbingopfer aus Kassel geht in die Politik.
2. Warum in die Ferne schweifen, wenn das Unrecht doch so nahe liegt
3. Mobbing in der Spielbank
4. Recherchepflicht
5. Und das Thema „Tanken“ bleibt in der Diskussion.
6. Das Thema Umwelt bleibt auch erhalten.

Im Anhang:
Fotos zu 1 von der Antimobbingaktion auf der documenta 12
Zu 3 der Text Andy
Text zu 4 Recherchepflicht von „eucars“
Aktion der Grünen Jugend Saar


1. Ein Opfer geht in die Politik
Eines der uns allen bekannten Mobbing-Opfer, Rainer Beutler, auch bekannt seit der documnta 12 in Kassel als Dada-Rainer, geht nun zusammen mit Peter Klis und anderen einen neuen Weg. Sie haben es geschafft und ihre Unterschriften für die Wahlzulassung zusammen bekommen. Am Freitag, den 30.11.2007 werden Sie vom Wahlleiter erfahren, auf welcher Liste sie zur Hessenwahl anstehen.
Für Rainer heißt das endlich heraus aus der jahrelangen Isolierung durch Prozesse und Schikanen, und nur weil es sich als Denker, Innovator und ehrlicher Demokrat unter anderem für die sozialen und umweltfreundlichen Interessen an seinem Arbeitsplatz eingesetzt hat. Ihr/Sie brauchen nur Rainer Beutler in die Suchmaschine bei einem Provider eingeben und finden die komplette Aufzeichnung seines Falles.
Nun geht er nach fast 10 Jahren Kampf gegen Mobbing einen neuen Weg, hinein als Kandidat der „Jetzt-helfen-wir-uns-selbst“-Partei.
Auf diesem Wege wünschen wir ihm Erfolg und halten alle auf dem Laufenden. Politik, Kunst und Arbeit gehen nun Hand in Hand einen neuen Weg sich für die Belange der Bürger einzusetzen: Hessen macht mobil, gegen Mobbing am Arbeitsplatz und im gesellschaftlichen Leben. Vielleicht ein Zeichen für viele Opfer wie man sich wehren kann.
www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/

2. Warum in die Ferne schweifen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde die Unterstützung dieser Aktion gegen die sexuelle Gewalt in Nigeria sehr empfehlenswert. Gleichwohl sollten wir erst einmal vor unserer eigenen Haustüre kehren, bevor wir den Blick nach China, Russland oder Afrika usw. richten, um uns selbstgerecht um die schlimmen Rechtsverletzungen weit weg von hier zu kümmern.
Denn dabei vergessen wir all zu leicht, daß ähnlich schlimme Gewalt inmitten dieses angeblich so zivilisierten Deutsch-Landes tagtäglich verübt wird. Ich selbst bin Opfer von psychischer Gewalt meines Arbeitgebers, dadurch mit 40 Jahren chronisch traumatisiert, schwerbehindert, 100% erwerbsunfähig usw.
„Die weit verbreitete Korruption (Anm.: in Nigeria), aber auch die völlig fehlende Sensibilisierung der meisten PolizistInnen, AnklägerInnen und RichterInnen für sexuelle Gewalt machen es vergewaltigten Frauen und Mädchen beinahe unmöglich, sexuelle Gewalt erfolgreich anzuzeigen, Schadensersatz zu erlangen und zu erreichen, dass die TäterInnen strafrechtlich verfolgt werden.“
Der vorgenannte Inhalt des Absatzes über sexuelle Gewalt in Nigeria ist fast identisch auf die psychische Gewalt in Deutschland im Jahre 2007 anzuwenden. Auch hier macht es die weitverbreitete Korruption, aber auch durch die völlig fehlende Sensibilisierung von Betriebsräten, Gewerkschaften, Staatsanwälten und RichterInnen den Opfern von Psycho-Folter durch Arbeitgeber faktisch unmöglich, psychische Gewalt erfolgreich anzuzeigen, Schadenersatz zu erlangen und zu erreichen, dass die TäterInnen strafrechtlich verfolgt werden. In meinem Fall handelt es sich bei dem kriminellen Täter um den Personalleiter meines Arbeitgebers, der während der gesamten Zeit der Durchführung seiner abscheulichen Verbrechen gleichzeitig als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart berufen und tätig war.
Dies hatte zur Folge, dass meinen schriftlich lückenlos bewiesenen Vorwürfen vom Gericht höchst unzureichend nachgegangen wurde und massive Rechtsverletzungen, die von jedem objektiven juristischen Laien sofort erkannt werden könnten, von juristischen Profis (den „Richterkollegen“ des Täters am Arbeitsgericht Stuttgart) jedoch nicht erkannt wurden.Trotzdem waren zumindest zehn meiner dokumentierten Psycho-Folter-Handlungen derart eindeutig, dass nicht einmal das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Stuttgart umhin kamen, diese als „schwere systematische Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen Art. 1 und 2 GG“ anzuerkennen. Dies ist bundesweit bisher in maximal 5 Fällen erfolgt.
Für jeden gewöhnlichen Bundesbürger, der von einer rechtsstaatlichen Arbeitsweise der Gerichte überzeugt ist, wäre es nun selbstverständlich, dass der Täter für die Folgen seiner (gerichtlich anerkannten) Taten haftbar gemacht wird und dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zuerkannt werden würde. Haarsträubenderweise behauptet das LAG in der Begründung des Urteils – in dem mir Schadenersatz und Schmerzensgeld vollständig verwehrt wurde – es könnte doch auch sein, dass ich schon immer einen „Sprung in der Schüssel“ („persönliche Disposition“) hatte und deshalb meine Gesundheitsverletzung nicht als Auswirkung dieser richterlich anerkannten Rechtsverletzungen den Tätern angelastet werden dürften. Als „Beweis“ für diese - durch nichts zu rechtfertigende - Behauptung des Gerichts wird mein als Beweisdokument vorliegender Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft aus psychischen Gründen angeführt, den ich Ende September(!!) 2004 gestellt hatte, also zu einem Zeitpunkt, als das Gericht selbst die ersten schweren Psycho-Folter-Handlungen anerkannt hat.
Doch nun kommt der Knaller: Obwohl das o.g. Beweisdokument dem Gericht vorliegt, behauptet das Gericht, ich hätte diesen Antrag angeblich bereits im März (und nicht im September) 2004 gestellt, also 6 Monate VOR den anerkannten Psycho-Folter-Handlungen.Das soll dem unbedarften Leser der Urteilsbegründung vermitteln, dass ich ja schon ein halbes Jahr VOR den anerkannten Mobbinghandlungen psychisch krank gewesen sei und man diese Krankheit deshalb nicht dem eigentlichen Täter in die Schuhe schieben dürfe. Dazu muss festgestellt werden:
1. Wie man sich vielleicht vorstellen kann, waren die Herren Richter (also die „Kollegen“ des beklagten Personalleiters) offensichtlich auf beiden Augen blind, wenn es darum ging, Folter-Handlungen, die bereits mehr als 1,5 Jahre vorher stattgefunden haben, anzuerkennen. Tatsächlich fanden bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 20 gezielte und systematische Handlungen des ehrenamtlichen Richters (meines damaligen Personalleiters) gegen mich statt. Das Gericht hat also beispielsweise die 25ste Psycho-Folter-Handlung als ALLERERSTE anerkannt, was den eindeutigen zeitlichen Zusammenhang zwischen Psycho-Folter-Handlung und Erkrankung natürlich völlig verzerrt.
2. Der Antrag wurde von mir Ende September 2004 (und eben nicht wie vom Gericht trotz Kenntnis des tatsächlichen Sachverhalts wahrheitswidrig behauptet wird, im März 2004) gestellt, da aufgrund der zahlreichen systematischen Folter-Handlungen nachvollziehbarerweise erhebliche psychische Probleme auftraten.Die Begründung für die Nichtanerkennung des Schadenersatzes und Schmerzensgeldes ist also nachweislich falsch und unwahr.Gegen das Urteil wurde jedoch vom LAG die Überprüfung durch das BAG verweigert, obwohl erhebliche formelle und tatsächliche Fehler begangen wurden.
Fazit: Mit Hilfe der Stuttgarter Arbeitsgerichtsbarkeit wurde der eindeutig indentifizierbare Täter quasi „freigesprochen“ und gleichzeitig die gesundheitliche und wirtschaftliche Existenz von mir und meiner Familie völlständig zerstört. Als Reaktion auf meine Hilferufe und meine Klage (Dezember 2005) auf Schadenersatz und Schmerzensgeld als Opfer von massiver psychischer Gewalt erhielt ich vom Täter (als Personalleiter des Arbeitgebers) insgesamt 4 Kündigungen, wovon die erste nun endlich nach 21 Monaten Verhandlung vom Landesarbeitsgericht als unwirksam beurteilt wurde.Meine zahlreichen schriftlichen Beschwerden gegen diese psychischen Vergewaltigungen an die Geschäftsleitung und an den Täter selbst werden vom Täter als Grund für diese Kündigungen angesehen – unglaublich! Man kann sich sicher vorstellen, dass ein Opfer sexueller Vergewaltigung niemals dafür bestraft werden würde, wenn es den Täter auf seine unmenschlichen Taten schriftlich aufmerksam macht und ihn bittet, sich über die Auswirkungen dieser Taten auf das Opfer und dessen Familie einmal Gedanken zu machen. Leider geschieht jedoch genau dies bei Opfern von psychischer Vergewaltigung durch Psycho-Folter des Arbeitgebers.
Das bedeutet, es stehen mir noch drei weitere Kündigungsschutzverfahren unmittelbar bevor, die ich wahrscheinlich NICHT überleben werde! Während der letzten Gerichtsverhandlung sah ich nach jahrelanger extremer psychischer Belastung durch die Taten – aber auch durch die fehlende Sensibilisierung der Richter in den Gerichtsverhandlungen - keinen anderen Ausweg mehr, als mir am 17.08.2007 im Gerichtssaal des Landesarbeitsgerichtes in Stuttgart das Leben zu nehmen. Dies scheiterte jedoch, ich wurde mit Kreislaufstillstand und bewusstlos notärztlich versorgt und musste zwei Tage in der Intensivstation und anschließend 2 Wochen im Krankenhaus verbringen. Wer bis hierher gelesen hat, wird sich der Ernsthaftigkeit der Lage bewusst sein – ich erwarte nicht, dass jemand tatsächlich nachvollziehen kann, welche psychische Belastung ein Opfer von massiver psychischer Gewalt jahrelang aushalten muss. Stellen Sie sich einfach vor, sie hören von zahlreichen Toten und Schwerverletzten in den Nachrichten – nach dem anschließenden Wetterbericht hat man meist das konkrete Leid der Betroffenen wieder vergessen.
Jeder, der meine hier oder auf meiner Homepage gemachten Informationen für unglaublich hält, kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen, ich werde dann gerne entsprechende Beweisdokumente zur Verfügung stellen oder Ihre Fragen beantworten.Als Mitglied der Partei „Die Linke“ bitte ich deshalb alle Leser, sich mit Solidaritätskundgebungen und Hilfe ALLER Art für mich und meine Familie einzusetzen und für die strafrechtliche Verfolgung des Täters zu engagieren, welchen ich als „gemeingefährlich“ bezeichnen würde. Auch die Organisation einer Kundgebung und die Einschaltung der Presse durch eine gesellschaftliche Organisation wie der Partei „Die Linke“ würde sicher helfen, dieses Un-Recht öffentlich zu machen und damit anzuprangern. Ich habe leider nicht mehr die Kraft und die finanziellen Mittel, mich gegen dieses Un-Recht direkt vor unserer gemeinsamen „Haustüre“ hier in Stuttgart / Baden-Württemberg zu wehren.Ich danke Ihnen persönlich bereits jetzt für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüssen
ADAM

www.ADAM-Stiftung.de

3. Mobbing in der Spielbank

Mobbinghandlungen in der Spielbank Wiesbaden durch Geschäftsführer Klaus Gülker gehen weiter.

Trotz des Versuches einer gütlichen Einigung durch die Croupiers Joachim F., Peter M. und Wolfgang W. vor dem Landesarbeitsgericht lehnt Gülker den vorgeschlagenen Vergleich des Vorsitzenden Richters am LAG ab. In dieser Verhaltensweise sehen die Kläger wiederum eine Mobbinghandlung und ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung gem. BetrVG. In der ersten Instanz stimmte Gülker dem Vergleich des 4. Klägers Markus E. zu. Dieser Widerruf des Vergleiches führte bei den Klägern wiederum zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und führte zumindest bei einem Kläger zu erneuten gravierenden Gesundheitsstörungen. Vergleich sollte geschlossen werden, da gem. Vorsitzendem Richter Tarifvertraglicheausschlussfristen greifen würden.

Hier stellt sich wiederum die Frage, ob dieser Herr wirklich in der Lage ist eine Spielbank ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfrei führen kann. Das Land Hessen insbesondere der Innenminister von Hessen sollte die Konzessionsvergabe neu überdenken oder die Spielbanken verstaatlichen, da die Steuergeschenke 60% statt der üblichen 90% der Abgaben durch ein „illegales“ Internet Spiel dem Land Hessen sowie der Bevölkerung einen enormen Schaden zufügt.

Gruß
Wolfgang Weis

IPSM e.V.
Am Stock 14
65597 Hünfelden
Tel.: 06438 / 83 50 29
Fax.: 06438 / 83 50 85
www.ipsm-ev.de

Eine Lösung:
Guten Tag,
würde ich den Fall bearbeiten, würde ich einen Antrag bei der Untersagungsstelle auf Entzug des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit stellen.Einschlägig hierfür ist der § 35 Gewerbeordnung. Diese Norm sieht explizit den Entzug vor, bei mangelndem Arbeitsschutz mit der Folge einer Körperverletzung vor.- Vgl. § 35 (1) Satz 1 GewO !!!
Zuständige Behörde ist meistens beim Kreis angesiedelt. Sicherlich gibt es bei der Bescheidung des Antrages auch Rechtsmittel. Ach ja und der Richter... ist wohl nicht auf dem Laufenden....
da gem. Vorsitzendem Richter Tarifvertraglicheausschlussfristen greifen würden.
Gott sei Dank, dass der Richter im Konjunktiv gesprochen hat. Denn das ist so eine Sache mit der tarifvertraglichen Ausschlussfrist; meint jedenfalls das Bundesarbeitsgericht im Urteil zum Aktenzeichen 8 AZR 709/06 vom 16.5.2007!
Also m.W. läuft die Frist ab Zeitpunkt der letzten Mobbinghandlung und es können nunmehr Handlungen die Jahre zurückliegen rechtlich gewürdigt werden.
Vielleicht sollte der Anwalt der Betroffenen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen; denn kommt es zu einer Untersagung des Gewerbes und wird dies öffentlich gemacht, müssten mobbende Arbeitgeber oder ihre Vertreter (siehe ebenfalls § 35 GewO) damit rechnen, dass ihnen die Existenz unter den Füßen weggezogen wird.
Ferner gehe ich davon aus, dass Spielbanken vom Anwendungsbereich der GewO erfasst sind!
Meines Erachtens können unter bestimmten Voraussetzungen auch Mobbing-Selbsthilfegruppen diesen Antrag auf Entzug des Gewerbes stellen; zu mindestens könnten sie darüber nachdenken, wie ein gangbarer Weg für dieses Vorhaben geebnet werden kann.
Sozusagen als
Standardmaßnahme gegen Mobbing.

Mit der Bitte um Weiterleitung dieser Zeilen an Betroffene und Interessierte....

Gruß

Sich.-Ing. J. Hensel
www.workwatch.eu


4. Recherchepflicht.
BVerfG, 2 BvR 836/04 vom 24.2.2006, Absatz-Nr. (1 - 70), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060224_2bvr083604.html
.Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor Gericht dient nicht nur der Abklärung der tatsächlichen Grundlage der Entscheidung, sondern auch der Achtung der Würde des Menschen, der in einer so schwerwiegenden Lage, wie ein Prozess sie für gewöhnlich darstellt, die Möglichkeit haben muss, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 7, 275 <279>; 9, 89 <95>; 55, 1 <6>). Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 6, 12 <14>; 9, 89 <96>). Es verwehrt, dass mit dem Menschen "kurzer Prozess" gemacht werde (BVerfGE 55, 1 <6>).
In dem Entscheid BVerfG 1. Kammer des Ersten Senates Beschluß vom 07.10.1996 - BvR 520/95 hat in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts es für rechtsunzulässig erklärt unkritische Übernahmen von Bewertungsgrundsätzen (arg.leere Worthülse) durchzuführen, weil dies das Gebot des rechtlichen Gehörs verletzt. In den Entscheidungsgründen ist bestimmt: Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen. (ARG vergl. BVerfG 47,182(189 = NJW 1978, 1989 BVerfG 86,133,146 = Nvwz 1992,401. Diesen Hinweis auf BGH NJW 1994 2899.

Zur Recherchepflicht hat der BGH im Urteil vom 2.4.98 IX ZR 107/97 AnwBlatt 7 /98 S. 410
ausgeführt:
Bei lückenhaften Informationen besteht die Pflicht zur Aufklärung. Dazu gehört die
Pflicht zur zusätzliche Informationsrecherche; zur Befragen der Partei oder Zeugenbefragen und die Pflicht zur Einsicht in bekannte gewordene Vorprozessen oder sonstige Urkunden; denn es ist Aufgabe, und grundlegende Pflicht den Sachverhalt möglichst genau zu klären vor abschließender Beurteilung
vgl auch BGH Urteil 15.185 VI ZR 65/83 NJW 1985 1154, 1155; Urteil vom 10.2.94 IX 109/93 NJW 1994 1472, 1474 ; Urteil v. 21.4.1994 IX 150 /93 NJW 1994, 2293; BGH Urteil 4.6.96 IX ZR 51/95 NJW 1996 2648, 2694

5. Und das Thema „Tanken“ bleibt in der Diskussion.
Sehr geehrter Herr R.,
es mag durchaus Ihre Meinung sein, dass der Hinweis auf Ziffer 3 für Sie völlig unpraktikabel ist. Wie gesagt dies ist ein Vorschlag und es bleibt jedem überlassen ob er Ihn umsetzt oder nicht, ganz nach seinem Intellekt. Das er Praktikabel ist haben wir jetzt mit einigen Organisationen die sich an Curare e. V. gewandt haben, umgesetzt. Sofern Sie Mitglied von Curare sind, können wir Ihnen bei Ihrer persönlichen Umsetzung gerne auch behilflich sein, ansonsten können Sie weitere Informationen über unsere Seite www.curare-ev.de beziehen, oder wenden sich an Organisationen die diese Form der Mehrwertsteuererstattung und –Rückforderung praktizieren. Diese finden Sie unter Google.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. B.
Pressesprecher
6. Das Thema Umwelt bleibt auch erhalten.
„Eine Pressemitteilung der Grünen Jugend Saar mit Bitte um Kenntnisnahme.
Bei Rückfragen stehe ich gerne unter 0177/8091959 zur Verfügung.“
Bitte im Anhang nachlesen, Danke.


Zur Erklärung:
Mobbingopfer erleben die Ausgrenzung oft auf allen Ebenen der Gesellschaft. Wer sich zu erkennen gibt, hat dass meistens das Glück, dass ihn die Agenturen für Arbeit, der neue Arbeitsgeber und Arbeitsgerichte weiterhin schikanieren. Dies kann man auch mit dem Wort Stigmatisierung umschreiben. Um dies zu umgehen, haben wir uns zu diesem Weg entschlossen, das Grundgesetz ist es Wert, denn der Artikel 1 sagt, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Eine Gesellschaft die diesen Schutz nicht gewährleisten kann, muss dann damit rechnen, dass die Opfer eben Wege wählen, so zum Beispiel die Form der sozialen Anonymität, um ihre Meinung frei äußern zu können.
Wollen sie keine Mails mehr von uns, dann bitte nur eine kurze Rückmail und wir löschen sie gerne vom Verteiler.
Danke.
Hinweis auf interessante Links:
www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/
www.ipsm-ev.de
www.eucars.de
www.ADAM-Stiftung.de
www.curare-ev.de
www.groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de

hg

Dienstag, 7. Oktober 2008

Der Mob

Ein Sumpf zieht am Gebirge hin,
Verpestet alles schon Errungene;
Den Mob im Namen des Gesetzes abzuziehen,
das wäre das Höchsterrungene.
Eröffnen sich neue, alte und lebenswerte Räume für viele Millionen,
Nicht sicher zwar, doch tätig und frei zu wohnen.
Grün das Gefilde, fruchtbar! Mensch und Würde
Sogleich behaglich auf der globalen Welt ohne Hürde,
Gleich angesiedelt an des Menschen Kraft und Achtsamkeit,
Den aufgewälzt kühn und emsige gebührt die Gesundheit!
Im Innern hier ein paradiesisch Land,
Da rase draußen der Mob bis zum Höllenrand,
Und wie sie nascht, gewaltsam einzuschießen,
Gemeindrang eilt, die Lücke zu verschließen.
Ja! diesem Sinne bin ich ganz ergeben,
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich seine Würde wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss und sich stemmt dem Mob entgegen,
aus Achtung zu den Werten, die uns das Grundgesetz erschloss.
Frei nach Johann Wolfgang von Goethe, Faust II - V. Akt

Die aktuelle Antimobbingrundschau 01

Inhaltsverzeichnis:
1. Gedicht gegen den Mob.
2. Remonstrationspflicht
3. Billig Tanken oder die Mehrwertsteuer zurückverlangen
4. Und wieder die Post
5. Wenn Mobbing Ihr Leben zerstört.
Im Anhang:
Neu, eine Hinweis wie man vor dem >Europäischen Gerichtshof< seine Klage einreichen sollte.
Ein Flyer zu einer Mobbingstudie

1. Der Mob
Ein Sumpf zieht am Gebirge hin,
Verpestet alles schon Errungene;
Den Mob im Namen des Gesetzes abzuziehen,
das wäre das Höchsterrungene.
Eröffnen sich neue, alte und lebenswerte Räume für viele Millionen,
Nicht sicher zwar, doch tätig und frei zu wohnen.
Grün das Gefilde, fruchtbar! Mensch und Würde
Sogleich behaglich auf der globalen Welt ohne Hürde,
Gleich angesiedelt an des Menschen Kraft und Achtsamkeit,
Den aufgewälzt kühn und emsige gebührt die Gesundheit!
Im Innern hier ein paradiesisch Land,
Da rase draußen der Mob bis zum Höllenrand,
Und wie sie nascht, gewaltsam einzuschießen,
Gemeindrang eilt, die Lücke zu verschließen.
Ja! diesem Sinne bin ich ganz ergeben,
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich seine Würde wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss und sich stemmt dem Mob entgegen,
aus Achtung zu den Werten, die uns das Grundgesetz erschloss.
Frei nach Johann Wolfgang von Goethe, Faust II - V. Akt

2. Remonstrationspflicht, wer weiß schon so was
Ich hoffe für Sie wissen was Remonstrationpflicht ist und was diese beinhaltet. Wissen Sie nicht
was im §56 BBG steht? Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie
unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).
Aus: http://groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de
§ 56 (Bundesbeamtengesetz)
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) 1. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
2. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.
3. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit.
4. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
* Remostration: Gegenvorstellung, Einspruch oder Einwand


3. Billig Tanken, die Alternative
Die Intelligenteste aller Aktionen des billig tanken überhaupt, ist für jeden Umsetzbar, wird aber leider entweder von niemanden begriffen, oder der Sprit ist noch nicht teuer genug.Wie man das macht ist ganz einfach und nachfolgend begründet:
Auf Grund der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes von 1999 seit dem Jahr 2002 – Details siehe www.curare-ev.de auf der Seite Steuern Pressemitteilung vom 18.7.2002 – ist die Berechnung der Mehrwertsteuer, die auch im Umsatzsteuergesetz geregelt ist, ohne Rechtsgrundlage – also faktisch eine Straftat -. Das Finanzamt Gotha hat einem Steuerzahler, der die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordert, mit seit dem 22.10.2007 mitgeteilt, dass er seine Mehrwertssteuer bei dem zurückfordern muss, wo er diese hinbezahlt hat. Hinweis – die Nichtigkeit des Gesetzes kann nicht vom BGH und nicht vom Verfassungsgericht bestätigt werden, da zum einen das Gesetz per Definition der Nichtanwendung des Artikels 19. Absatz 1 Satz 2 – dem Zitiergebot – automatisch zur Nichtigkeit des ganzen Gesetzes führt.
Es gibt also zwei Möglichkeiten Geld zu sparen:

1. Belege Sammeln und Mehrwertsteuer bei dem Händler zurückfordern der diese kassiert hat 2.
2. Sofort auf die Nichtigkeit der Mehrwertsteuer hinweisen und gar nicht erst bezahlen (bitte vorher mit dem Händler sprechen) den der hat sicher auch Informationsbedarf und steht wahrscheinlich auch etwas verdutzt da
Jetzt zum Spritpreis:
Alleine durch die Zurückforderung der Mehrwertsteuer auf den Benzinliterpreis und auf die dort integrierte Ökosteuer habt Ihr schon ein kleines Weihnachtsgeschenk.
Wenn ihr schon nicht tanken gehen wollt, aber am Tag nach dem Boykott den eventuell um 5 Cent teureren Spritpreis bezahlt, habt Ihr auch nichts gewonnen. Macht Ihr aber den Tankstellenbesitzer auf die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes aufmerksam und weist Ihn darauf hin, dass er zum Frontman des Finanzamtes gemacht wird – ohne Rechtsgrundlage -, wird er vielleicht sogar mit euch gegen das Finanzamt aktiv.
Jetzt liegt es an euch, ob Ihr Clever sein wollt, oder nur einfach notorisch jammert.
Recht ist durchsetzbar – mit legalen Mitteln –
Hans-Jürgen Bell
Curare e. V.
gemeinnütziger Verein zur Förderung
der Menschenrechte
in Gesetzgebung und Verwaltung
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D 50972 Köln
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Internet: www.curare-ev.de
Tel.: +49 (0)221 / 8008930
Fax: +49 (0)221 / 8008931

4. Und wieder die Post.
Post verzögert angeblich Briefzustellung
Schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Post: Ein Verbraucherverein kritisiert, dass der Konzern in manchen Regionen absichtlich zu wenig Postboten einsetzt. Dadurch verzögere sich die Zustellung. Die Post weist die Vorwürfe zurück, die Bundesnetzagentur hat sich bereits eingeschaltet.
Der Verbraucherverein Postkundenforum hat eine unregelmäßige Briefzustellung der Deutschen Post AG in einigen Regionen angeprangert. Offensichtlich werde mancherorts die vorgeschriebene Zustellung an jedem Werktag nicht eingehalten, beklagte der Verein. In einem Brief forderte das Forum die Bundesnetzagentur auf, den Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen. Die Post AG wies die Vorwürfe zurück.
Artikel vom 22. November 2007, http://finanzen.aol.de/Wirtschaft/Post-verzoegert-angeblich-Briefzustellung-Welt_Wirtschaft_1389490-0.html

5.Wenn Mobbing Ihr Leben zerstört. Immer mehr Arbeitnehmer sind von Mobbing betroffen. Die zunehmend schwierig werdende Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik setzt viele Arbeitnehmer sehr unter Druck. Die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust und der dadurch wachsende Konkurrenzkampf in Firmen bildet so die optimale Grundlage für Mobbing.
Um diesem Problem Herr zu werden, bedarf es einer professionellen Kommunikations- und Konfliktlösung. Ob diese Hilfe vom Arbeitgeber oder von den betroffenen Arbeitnehmern aus initiiert wird ist erst mal zweitrangig. Wichtig ist hier, dass das Mobbingproblem erkannt und Hilfe angefordert wird.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen: Es lassen sich für jedes Problem Lösungen finden. Sie müssen nur den Mut haben, danach zu suchen! Gerne stehe wir Ihnen bei der Lösungsfindung zur Verfügung.
Hilfe bei Mobbing
Gerrit Ballerstedt
Hemauerstr. 8
93047 Regensburg
Telefon (0941) 3968935
info@hilfebeimobbing.de
www.hilfebeimobbing.de
Hilfe bei Mobbing
Gerrit Ballerstedt
Hemauerstr. 8
93047 Regensburg
Telefon (0941) 3968935
Hilfe bei Mobbing
- Wir bieten Kommunikations- und Konfliklösungen für Mobbingbetroffene an.
- Wir bieten Fort- und Weiterbildungen für Betriebe und deren Führungspersonen an.
- Wir unterstützen Betroffene bei Ihrem Weg "weg von der Opferrolle".
- Wir begleiten auch die Angehörigen von Mobbingopfer.
Aus: http://openpr.de/news/121419/Wenn-Mobbing-Ihr-Leben-zerstoert.html

Zur Erklärung:
Mobbingopfer erleben die Ausgrenzung oft auf allen Ebenen der Gesellschaft. Wer sich zu erkennen gibt, hat dass meistens das Glück, dass ihn die Agenturen für Arbeit, der neue Arbeitsgeber und Arbeitsgerichte weiterhin schikanieren. Dies kann man auch mit dem Wort Stigmatisierung umschreiben. Um dies zu umgehen, haben wir uns zu diesem Weg entschlossen, das Grundgesetz ist es Wert, denn der Artikel 1 sagt, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Eine Gesellschaft die diesen Schutz nicht gewährleisten kann, muss dann damit rechnen, dass die Opfer eben Wege wählen, so zum Beispiel die Form der sozialen Anonymität, um ihre Meinung frei äußern zu können.
Wollen sie keine Mails mehr von uns, dann bitte nur eine kurze Rückmail und wir löschen sie gerne vom Verteiler.
Danke.
Hinweis auf interessante Links:
www.mob-stop.de
http://www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/
http://www.postkundenforum.de/pkf/7/details.asp?category=7_00
http://www.mein-parteibuch.com/
http://www.dielaux.de/index.php?seite=persoenliches
www.curare-ev.de
http://groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de

hg

Anlage 2 zur AMR 31

Anlage 3
Sehr geehrter Herr Braun,

aufgrund quasi ganztägiger Abwesenheit jedenfalls hinsichtlich Internetaktivität wegen unaufschiebbarer Terminarbeiten und auch wegen des ständig zu betreuenden Pflegefalls kann ich mich erst jetzt wieder dem Mailpostfach zuwenden. Ihre Antwort akzeptiere ich und hat heute doch schon wesentlich vernünftigere Töne zum Inhalt. Sicherlich sind wir alle etwas angespannt in der gegenwärtigen unsicheren Situation, die noch nicht einmal eine kurzfristige Zukunftsperspektive zuläßt. Praktisch alle Optionen und Szenarien der Entwicklung sind durchaus denkbar.

Damit nicht schon wieder Mißverständnisse entstehen, nur rein vorsorglich: Ich hatte ja nicht von Änderungsbedarf geschrieben, sondern wollte zunächst lediglich über die Idee aufgeklärt werden, wie es zu dieser Ihrer Domainbezeichnung kommt, die innerhalb der Seite nirgends Klartextauflösung erfährt. Rein um das nachvollziehen zu können. Das könnten sich Leser, die Ihre Seite aufrufen, doch auch durchaus so fragen, ohne daß Ihnen damit irgendetwas unterstellt oder gar vorgeworfen werden wollte. Dann versteht man es nur besser und kann es sich vielleicht ebenso besser merken.

Sie meinen, unsere Seiten seien unterschiedlich zueinander? Das mag vielleicht äußerlich so erscheinen, allerdings wissen die Leser der SVD-Infoline schon seit Jahren, daß es intern um die allergleichen Themen geht, die Sie da auf Ihrer Seite beschrieben bzw. angerissen haben. Wir haben diese Thematik allerdings aus verständlichen Gründen dem etwas geschlosseneren Mailverkehr vorbehalten gelassen, statt es gleich öffentlich auf unsere Webseite zu stellen. Bei manch einem hat man ansonsten die Seite daraufhin kurzerhand gesperrt, Hausdurchsuchungen durchgeführt oder noch Schlimmeres "von Amts wegen" veranlaßt. Insofern rennen Sie mir also da wirklich offene Türen ein, wenn Sie Ihre Meinung über die "BRD" etc. kundtun. Darum ja auch die Frage der so wichtigen und notwendigen Synergie-Effekte, die hier m.E. näher liegen,als Sie etwa annehmen mögen.

Ich habe Ihnen nichts unterstellt, nur eine einfache Frage geäußert. Bis zur Klärung der Frage und bei absichtlichem Nichtbeantworten derselben kann man sich doch schon mal so seine Gedanken machen, oder? Hätten Sie das im umgekehrten Falle nicht auch getan? Vermutlich schon. Dadurch bleibt der Domainname ein ungelüftetes Geheimnis, denn die Ähnlichkeit in Form und Buchstabenverwendung im Vergleich zu unserer Seite ist doch wirklich verblüffend. Ich bleibe allerdings dabei, daß es keine Zufälle gibt, sondern eben nur Ursache und Wirkung, wobei die Ursache nicht selten unerkennbar verschleiert bleibt. Ich halte gedanklich morphogenetische Felder für eine solch denkbare Meta-Ursache, die Sie zur Wahl Ihres Domainnamens veranlaßt haben könnte. Gerade in dem Bereich gedanklicher Energien und Kräfte hat sich in letzter Zeit so manches Fortschrittliche und Offenbarende bewegt. Das ist doch auch eine nicht zu unterschätzende Synergie!

Am Freitag wird wieder der sog. "Tag der dt. Einheit" gefeiert. Wenn die Leute nur wüßten, was sie da wirklich feiern bzw. was auf jeden Fall nicht! Insofern haben wir da zweifellos noch viel Arbeit vor uns. Für konstruktive Vorschläge und Ideen bin ich aber immer zu gewinnen, insofern kann man mit mir auch Pferde stehlen, wenn es sein muß.

Ganz ohne Frage muß viel mehr Aufklärung und Aufmerksamkeit in die Öffentlichkeit, aber behutsam, um sich nicht vorzeitig selbst ins Knie zu schießen. Einen wesentlichen Vorstoß dazu hat z.B. auch Detlev Lengsfeld vollbracht mit seinen Seiten mobbing-gegner.de und wiki.mobbing-gegner.de. Da ist der Name aussagefähiges Programm sehr umfangreicher Inhalte.

Mit friedlichen Grüßen
L.B. Werner

Anlage 1 b zur AMR 31

Liebe Kolleginnen und Kollegen:
Spannende Gerichtstermine sind immer lehrreich.
Schließlich ist es gut, wenn das Volk anwesend ist, in dessen Namen Recht gesprochen wird.
Es wird noch einige einstweilige Verfügungstermine in dieser Woche für Schlecker Stuttgart geben – die Lage der Termine ist ja immer kurzfristig und daher noch nicht bekannt, wenn es mir zeitlich möglich ist, informiere ich darüber.
Viele Grüße
Christina Frank
0711-1664-012
0170-2837455
Termin 8.10. um 14.00 Uhr – Verfahren nach § 104 BetrVG – BR Schlecker ./. Firma Schlecker
ArbGericht Stuttgart , Johannesstr. 86

§ 104 BetrVG – Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer – gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Kündigung bestimmter Personen vom Arbeitgeber zu verlangen.
Es sind derzeit 3 solcher § 104er Verfahren vom BR Stuttgart beschlossen, zwei davon betreffen die Leitung der Filiale am Bahnhof, wo tägliche Übergriffe - bis hin zu Körperverletzung - gegen Beschäftigte stattfinden und eines gegen den Bezirksleiter, der seit Monaten alle Mitbestimmungsrechte weiter missachtet, trotz vieler gerichtlicher Ermunterungen aus Beschlussverfahren, sich endlich ans Gesetz zu halten.
Ganz erstaunlich und erfreulich für den Schutz der Beschäftigten:
Die Stuttgarter Polizei ermittelt gegen diese Personen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung, usw.
Wer interessiert ist, das System Schlecker zu begreifen, kann hier einiges lernen. Nach meiner persönlichen Meinung wäre bei diesen leitenden Personen auch die interne Revision der Firma Schlecker gefordert. Diese ist umfassend informiert - sie tut nichts.
Es geht hier um Personen, gegen die sich der BR wehrt, die kleine Beschäftigte wegen angeblichem, unbewiesenem Diebstahl sofort mit Strafanzeige bei der Polizei bedrohen und zur Unterschrift unter Auflösungsverträge nötigen mit der Drohung, dass sie sonst nirgendwo mehr Arbeit finden werden, wenn sie mit ihnen fertig sind.
Wer Zeit hat – für Unterstützung sind wir dankbar.


Wichtig: Termin 10.10. - Firma Schlecker ./: Betriebsrat Schlecker Stuttgart - Wahlanfechtung
Hier der von vielen nachgefragte Termin des Wahlanfechtungsverfahrens – wie bei Schlecker üblich erfolgte die Anfechtung durch den Arbeitgeber:
10.10.2008 um 15.00 Uhr,
Landesarbeitsgericht Stuttgart
Rosenbergstr. 16
(2. Instanz)
Es geht um folgende Fragen:
War der Arbeitgebervertreter überhaupt bevollmächtigt? (ja da steckt dahinter: Wer hat bei Fa. Schlecker Vollmacht von wem, von wann, für was?)
Haben Filialen mit gewählt, die nicht zum BR-Gebiet gehören? (Folge wäre : Mehrere BR´s in Stuttgart müssten installieiert werden)
War dadurch evtl. der BR falsch zusammengesetzt?
Wie ist die Landkarte, in die vor Jahren die BR-Bezirke mit einem dicken Filzstift eingetragen wurden, bezogen der Zugehörigkeit von Filialen im Stadtgebiet Stuttgart auszulegen? Gibt es Verhandlungen zur Auslegung des Tarifvertrags zu § 3 über die Struktur der Betriebsräte bei Schlecker oder nicht?

Lauter interessante Rechtsfragen. Mit der ungenauen Zuordnung von Filialen zur Landkarte hat Fa. Schlecker schon verschiedentlich Betriebsräte gekippt.

Also: Sehr spannend.
Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund massiver Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz – 21.10. ab 9.00Uhr
Bisher sieht es nicht schlecht aus, dass Kollegin Hoffmann zumindest in Teilen gewinnen kann. Wenn dies so kommt, ist die Entscheidung ein Meilenstein für viele ähnlich von schwerem Mobbing betroffene Kolleginnen und Kollegen. Dieser Termin zeigt wie steinig es ist, hier Recht zu erkämpfen: Es ist geplant, dass die Zeugenaussagen lange dauern und der Termin mehrere Stunden geht.
De : Doris Hofmann [mailto:Doris_Hofmann@web.de]
Envoyé : vendredi 3 octobre 2008 13:47
À : doris_hofmann@web.de
Objet : Verhandlungstermin vor dem ArbG Stuttgart
Liebe Freunde, Mitbetroffene und Mitstreiter,
die Verhandlung gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, ein Stuttgarter Versicherungsunternehmen, das sich ausgerechnet auf Betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat, geht in die nächste Runde. Der anberaumte mindestens 4-stündige Termin (u. a. Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung etc.) findet statt
am Dienstag, den 21. Oktober 2008, 9.00 Uhr,
im Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart,
Saal 109, 1. Stock.
Meine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund massiver Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz durch die Vorgesetzte, unterstützt durch den Personalleiter, wurde durch den Fakt der Altersdiskriminierung erweitert. 50-jährig wurde ich unter Zuhilfenahme drastischer menschenrechtsverletzender Maßnahmen und durch eine ausgeklügelte Strategie des Arbeitgebers nach mehr als einem Jahrzehnt Betriebszugehörigkeit aus dem Unternehmen entsorgt.
Unter den daraus resultierenden gesundheitlichen Begleiterscheinungen und Folgen, die nach und nach den Verlust meiner finanziellen Existenz nach sich ziehen, habe ich bis heute zu leiden.
Ich hoffe inständig, dass das Gericht den zu meinen Gunsten eingeschlagenen Weg des Rechts - für mich und weitere Mobbingopfer vor allem den Weg der Gerechtigkeit - weiterverfolgen wird.
Die Anwesenheit und Unterstützung durch Sie/Euch während meiner Verhandlung am 21.10.2008 wird mich stärken und mir helfen, diesen Prozess psychisch und physisch besser durchzustehen.
Dafür und die Solidaritätsbekundung meinen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Hofmann
Und zum Schluss dies:
Liebe Kolleginnen und Kollegen:
Interessanter Artikel gekoppelt mit einer Umfrage:
Kaufst Du bei IKEA?
Bitte beteiligt Euch und gebt frank und frei Eure Meinung kund!
Viele Grüße
Christina Frank
0711-1664-012
0170-2837455
P.S: Cordula Becker soll als Betriebsratsvorsitzende bei IKEA entlassen werden.

Betreff: Empfehlung: "Möbelkonzern: Kunden lassen Ikea auf Sofas sitzen - Nachrichten
Möbelkonzern: Kunden lassen Ikea auf Sofas sitzen - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE

Anlage 1 a zur AMR 31

Daimler Wörth :
Kampf um Wiedereinstellung geht in
die nächste Runde!
Zum Termin vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz, um Jean-Louis bei seiner
Gerichtsverhandlung zu unterstützen organisieren wir eine gemeinsame Busfahrt !
Am 9. Okt 2008 um 11:00 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht MAINZ, Ernst-Ludwig-Platz 1. 55116 Mainz.
Busfahrt 8:00 Uhr in Scheibenhardt, Route de Strasbourg / Parkplatz des Einkaufgeschäft Champion.
Busfahrt 8:45 Uhr am Bahnhof Wörth. Rückkehr ca. 17:00 Uhr.
Wir bitten um Anmeldung. Die Fahrt ist kostenlos, über Spenden würden wir uns freuen.
Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit wird Jean-
Louis Bord von Daimler gekündigt. Gleichzeitig
denken wir, hier werden ihm falsche Tatsachen
unterstellt um die Kündigung zu rechtfertigen und
ihn vor den Kollegen schlecht zu machen. Doch Jean-
Louis lässt sich das nicht gefallen und klagt vor dem
Arbeitsgericht in Landau gegen seine Kündigung.
Nachdem in erster Instanz der Kündigung
stattgegeben wurde, gründeten wir ein
Solidaritätskreis, der ihn seitdem bei seinem Kampf
unterstützt. Jean geht in Berufung vor dem
Landesarbeitsgericht in Mainz, wo er von vielen
begleitet wird. Die Entscheidung wird mit
Anforderung eines psychischen Gutachtens über Jean
vertagt. Nun gilt es Jean am 9. Oktober bei seinem
nächsten Gerichtstermin zu unterstützen!
Was für eine Logik! Auf der eine Seite sollen wir bis
67 Jahren arbeiten, auf der anderen Seite gibt es
immer mehr Entlassungen, wie die von Jean-Louis
Bord. Ab einem gewissen Alter wird Arbeitern von
angestellten Ärzten ein medizinisches Profil nach Maß
erstellt, damit eine Weiterbeschäftigung plötzlich
unmöglich wird. Somit ist der Weg frei für die
Entlassung! Abgearbeitete Menschen braucht man ja
nicht ?
Bei Jean-Louis hat es sich so entwickelt : Die
Kündigungsgründe stützen sich auf allen erdenklichen
Aussagen, auch unbewiesenen Behauptungen. So
erhält jeder, der mit dieser Art Argumentation
konfrontiert wird Vorbehalte. Warum zu dieser Zeit
die Anhäufung der Vorwürfe? Kollege Bord war damals
gewerkschaftlich sehr aktiv, auf der kämpferischen
Seite: Er setzte sich für Kollegen ein, auch für Robert
Barthel, Betriebsratmitglied, ungerechtfertigt
gekündigt, 4 Tage vor den Betriebsratswahlen. Der
Kollege hatte am Ende nicht mehr die Kraft sich
dagegen zu wehren, weil es auch noch keinen
Solidaritätskreis gab.
Das ist schon jetzt der wichtigsten Erfolg : Wir haben
erfahren grenzüberschreitende Solidarität macht
stark!
28. Sep 2008
Gemeinsam sind wir stark! Jean-Louis Bord, begleitetet von
einigen der über 60 Unterstützer, die Dezember 2007 nach Mainz
gekommen sind, bei der zweiten Instanz seines Verfahren gegen
Daimler vor dem LAG zu unterstützen. Kollegen von Daimler haben
gewünscht nicht auf dem Foto zu sein, aus Angst vor Repressalien.
Unsere Forderungen bleiben unverändert :
1. Die sofortige Wiedereinstellung von Jean-Louis Bord
2. Die Nachzahlung des ausstehenden Lohnes
3. Seine Wiederaufnahme in die AOK Wörth
4. Rücknahme der 2 Abmahnungen, von Juli und Nov. 2007 wegen seiner Aussagen vor
dem Arbeitsgericht und Sozialgericht.
ANMELDUNG : kontakt@solidaritaetskreis.net oder TEL & FAX
Kontakt : Michael Dachner, Roonstrasse 22, Karlsruhe, Deutschland : Tel.: 0721 / 4707199 (Deutschland)
Christophe Bord, 35 rue de la Haute-Vienne, Lauterbourg. Tel.: 00.333.88.94.87.58 (Frankreich)
:
Zur Erinnerung : Einige Fakten
zur Kündigung und den Stand der
Auseinandersetzung mit Daimler
 20.07 2006, wurde er von der Personalabteilung aufgefordert die
Arbeit zu unterbrechen und sich krankschreiben zu lassen mit
der Ankündigung die Kündigung wird Folgen! Zu dieser Zeit erlitt
er einen Bandscheibenvorfall, der einfach von der
Personalabteilung als psychisch erkrankt bewertet wurde!
 Seit Oktober 2006 verweigerte Daimler die Weiterbeschäftigung
mit der Begründung er wäre weiterhin krank. Sämtliche
finanziellen Zahlungen wurden eingestellt: Kein Lohn, kein
Krankengeld, nichts vom Arbeitsamt. 15 Monate später konnte
ab dem 26.12.2007 vom französischen Arbeitsamt die erste
laufende Unterstützung durchgesetzt werden, bisher ohne
Rückwirkung.
 Im Zeiterfassungssystem von Daimler wurde bereits vorab
vermerkt: Unbegründetes Fehlen bis Ende des Jahres 2006 !?
Anschließend wurde Hausverbot angedroht und weiter die
Arbeitsaufnahme verweigert.
 Der besondere Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des
Betriebsrats wurde nicht berücksichtigt!
 Die Kündigung wurde Jean-Louis am 06.12.2006 ausgehändigt, 1
Tag vor seinem 55. Geburtstag. Ein Tag später hätte der
Alterskündigungsschutz nach IG Metall Tarifvertrag begonnen
 Kurz nachdem er am 23.12.2006 am Herz erkrankte, veranlasste
Daimler den Krankenkassenschutz bei der AOK rückwirkend
auf den 08.12.2006 zu kündigen. Die Finanzierung der
erforderlichen Herzoperation belastete Jean ungeheuer. Sie
konnte erst dann durchgeführt werden, nach dem sich die
französische Krankenkasse, bei der seine Ehefrau versichert ist,
nach mehreren Gesprächen, ausnahmsweise zur
Kostenübernahme bereit erklärte.
 Weiterhin erhielt er 2 Abmahnungen, nachdem die
Kündigungsfrist abgelaufen war. Begründungen bezogen sich
auf seine belegbaren Aussagen im Gerichtsverfahren und im
Widerspruchsverfahren beim Integrationsamt.
 Das LAG forderte ein psychisches Gutachten an. Die
Untersuchung erfolgte Ende Februar 2008, erst nach 4 Monate
wurde das Gutachten bekannt gegeben. Im Gutachten steht
inhaltlich: >> Allein seine Beziehung zu Daimler sei paranoid
ansonsten ist er psychisch gesund. <<
Mehr wissen ? www.solidaritaetskreis.net
Infos über unsere Stuttgarter Kollegen .
Selbst wenn es Zeit kostet, ermöglicht die Solidarität im Endeffekt die
erforderliche Kraft, um zu siegen. Siegmar Herrlinger (rechts), gemaßregelt von
Porsche hat gewonnen : er arbeitet wieder!
Was Ulrich Schirmer (links) betrifft hat Porsche die 4. Kündigung zurückzogen.
Die Justiz hat Porsche verurteilt ihm sein Gehalt weiter zu zahlen. Er wird es
durchsetzen weiter beschäftigt zu werden : Wir halten weiterhin zu ihm.
Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder selbst Unterstützung braucht, kann sich vertraulich an uns wenden.
ViSdP : Christophe Bord, 35 rue de la Haute-Vienne, 67630 Lauterbourg, Frankreich
Ein Jahr Solidaritätskreis und
schon wichtige Erfolge!
Bei unseren regelmäßigen Treffen haben wir
uns manchmal die Köpfe heiß geredet und
sind dabei gewachsen, auch haben wir gelernt
zusammen zu stehen, Probleme zu besprechen
und sie zu lösen, Vertrauen zueinander
gefasst und von einander gelernt. Wir haben
Erfahrungen und Kompetenzen mit anderen
Solidaritätskreisen ausgetauscht.
Ein Freizeithöhepunkt war unser Grillfest am
1. Juni mit einem kleinen Kulturprogramm.
Mit verschiedensten Aktivitäten und Aktionen
haben wir die Bevölkerung informiert, unter
anderem mit tausenden Flugblättern vor
Daimler Wörth und anderen Betrieben.
Nächstes Treffen ist voraussichtlich im
November : Termin und Ort wird auf unserer
Homepage noch bekannt gegeben.
Wer ist der grenzüberschreitende
Solidaritätskreis ?
Wir sind Freunde, Verwandte und Kollegen
von beiden Seiten der deutsch-französischen
Grenze. Den Solidaritätskreis haben wir am
09.09.2007 gegründet um Jean in seinem
Kampf um Gerechtigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus unterstützen wir auch weitere
Menschen die von Kündigungen,
Abmahnungen, Maßregelungen und Mobbing
betroffen sind und Solidarität brauchen. Wer
mitmachen möchte kann mehr erfahren
unter :
>> www.solidaritaetskreis.net <<