Sonntag, 19. Oktober 2008

AMR 05, zu 06, Anhang

Grundrecht auf Ausbildung
Petition an den Deutschen Bundestag
Die berufliche Ausbildung bestimmt über die gesellschaftliche Teilhabe eines Jeden. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob wir ein Leben in Eigenregie führen. Sie ist ausschlagge bend für unsere Familienplanung. Sie schafft erst die Möglichkeit einen Beruf auszuüben und damit in finanzieller Unabhängigkeit zu leben.
Obwohl wir um diesen hohen Stellenwert der beruflichen Ausbildung wissen, sehen wir dennoch seit 12 Jahren zu, wie die größte Ausbildungskrise in der Geschichte Deutschlands jährlich für viele junge Menschen zum Verhängnis wird.
Jedes Jahr bewerben sich hunderttausende Jugendliche vergeblich um einen Ausbildungsplatz. Dadurch sind bundesweit bereits 1,5 Millionen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Ausbildung. Junge Menschen voller Hoffnungen werden von einer organisierten Verantwortungslosigkeit nach der Schule in ein Leben ohne Perspektiven entlassen.
Durch den mangelnden Weitblick der Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft reproduziert die Ausbildungskrise jährlich Massenarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel und belastet dadurch alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Dies muss sich ändern. Die Ausbildung ist Teil der Bildung und damit ein gesellschaftliches Gut. Sie gehört gemäß ihrer Schlüsselrolle in das Deutsche Grundgesetz. Wer ausbildungsfähig ist, muss Ausbildung einklagen können, jederzeit und unabhängig der wirtschaftlichen Lage.
Der Mangel an Ausbildungsplätzen folgt keinem Naturgesetz, er ist Ausdruck mangelnden Willens. Helfen Sie mit, diesen Zustand zu ändern. Führende Repräsentanten aus Gesellschaft und Politik wie Michael Sommer (Bundesvorsitzender des DGB), Ulrich Thöne (Bundesvorsitzender der GEW) und Andrea Ypsilanti (Landesvorsitzende der SPD Hessen) haben ihre Stimme bereits abgegeben.
Handeln Sie, werden Sie auch Unterstützer des Grundrechts auf Ausbildung.
Leiten Sie die Unterschriftenlisten an Familie, Freund und Bekannte weiter oder sammeln sie selbst welche.

Und unterschreiben Sie jetzt hier online
Jede Unterschrift zählt: http://www.ausbildung-fuer-alle.de/petition/index_html/

Grundrecht auf Ausbildung
Petition an den Deutschen Bundestag
Alle Jugendlichen haben das Recht auf eine Lebensperspektive.
Jetzt handeln!
Ich bin für das Grundrecht auf Ausbildung, weil …
• in Deutschland inzwischen mehr als 1,5 Millionen Menschen unter 25 Jahren
ohne Ausbildung keine Chance auf Arbeit haben.
• sich seit 1995 jährlich bundesweit hunderttausende Jugendliche um einen
Ausbildungsplatz bewerben und keinen bekommen können.
• alle Vereinbarungen und Notprogramme zwischen Politik und Wirtschaft
den Ausbildungsplatzskandal nicht beseitigen konnten.
• eine qualifizierte Ausbildung über die Zukunft junger Menschen
und die Zukunft der Gesellschaft entscheidet.
• dadurch der Übergang von der Schule in den Beruf ohne Wartezeiten
auf einen Ausbildungsplatz möglich wird.
• der Staat für die Ausbildung junger Menschen Verantwortung trägt!
Mit meiner Unterschrift fordere ich den Bundestag auf, einen Rechtsanspruch
auf eine berufliche Ausbildung im Grundgesetz zu verankern.
Jetzt unterschreiben!
http://www.ausbildung-fuer-alle.de/petition/ausbildung_ins_grundgesetz/

Samstag, 18. Oktober 2008

AMR 04, 03, Pet. Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer: Steuer senken
Eingereicht durch: A. H. am Montag, 19. November 2007
Mit der Petition soll aufgrund erhöhter anderer Steuereinnahmen eine Senkung der Umsatzsteuer erreicht werden.

Begründung:
Die letzte Mehrwertsteuererhöhung hatte zum Ziel, den Bundeshaushalt planbar zu machen. Durch die schnellen und starken Preisanstiege, insbesondere für Ölprodukte, wurden im Bundeshaushalt Überschüsse eingenommen. Weitere Preisanstiege sind zu erwarten. Man könnte dies zum Anlass nehmen, die Mineralölsteuer zu senken.

Von einer Mehrwertsteuersenkung jedoch würden weit mehr Menschen, insbesondere in den niedrigeren Einkommensklassen, die sich nicht mal ein Auto leisten können, profitieren. Des weitren dürften die steigenden und nicht entlasteten Ölproduktpreise zu einem bewussten Umgang mit ihnen führen. Der zu senkende CO² Ausstoß sollte Argument genug sein, eine günstigere allgemeine Preisentwicklung durch die steigenden Ölpreise zu finanzieren.

Ein weiteres Argument ist der durch Mehrwertsteuersenkung zu erwartende wirtschaftliche Aufschwung und die verbesserte Kaufkraft beim Bürger. Angesichts der in den letzten Jahren nur spärlich gestiegenen Löhne, wieder insbesondere bei den unteren, sowie auch bei den mittleren Einkommensklassen, als auch angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Preise für Lebensmittel, würde eine Mehrwertsteuersenkung Entlastung bei denen bringen, die sie am meisten nötig haben.

AMR 04, 02

Artikel in der BZ vom Sonnabend den 10. November 2007.

AMR 04, 01 & 04 Anhang

Übertragung nicht möglich, sorry.

Die aktuelle Antimobbingrundschau 04

Inhaltsverzeichnis:
1. Liste 17 und die Hessenwahl und ein Weihnachtsgedicht.
2. Die Schnüffelpost.
3. Mach mit, Petition zur Mehrwertssteuer.
4. IGM und die Solidarität mit Mobbing-Opfer?
Im Anhang:
AMR 04, 01 &04 Zu 1. & 4. Die Mobbingeschichte mit Gedichten, ach ein Akt der „Solidarität“, die Geschichte von Rainer.
AMR 04, 02, Zu 2. Die Schnüffelpost
AMR 04, 03, Zu 3. Pet. Mehrwertsteuer
Sonderbeilage: Ein Hilfsaufruf für Kinder (http://elstrud.de/)
Ein Fall von Staatsmobbing? Karrer_Generalstaatsanwalt.


1. Sie haben es geschafft!

Am Anfang stand viel Schweiß und brennende Füße, doch jetzt ist es amtlich, die UB tritt zur Hessenwahl auf der Liste 17 an. Für Rainer Beutler – googlen Sie mal bitte mit dem Namen – und Peter Klis ein toller Erfolg, und für viele ein Zeichen, wie man aktiv mit seinem Schicksal umgehen kann. Rainer Beutler will sich so vor Ort zum Beispiel um die A 14 kümmern, was geschieht dort und was treiben die Bürokraten? Wir wünschen viel Erfolg.

Das Gedicht:
Denkt Euch, ich habe das Christkind geseh`n,
es stand in Kassel beim Arbeitsgericht,
war schön anzuseh`n.

Doch in seinem Gesicht entdeckte ich Wut.
Es sprach leise: „ Was hier passiert,
tut keinem gut.“

Als es mich erblickte, sprach es mich an:
„Hey, was tust Du denn hier, Mann?
Wetten, dass ich Dir helfen kann?“

„Ich prozessiere gegen VW!“
Das Christkind sprach: oh je, oh je.
Glaubst Du wirklich, Du bekommst hier Dein Recht?
Die von VW sind doch abgrundtief schlecht!“

Schon drei Prozesse hab` ich verloren.
Mir summt es gewaltig in meinen Ohren.
Ich kann machen was ich will,
die Ungerechtigkeit steht hier niemals still.“

„Ich sehe von Deiner Sorte noch vier.
Die warne auch schon alle hier.
Bleibe nicht weiterhin autark,
nur gemeinsam seid ihr stark.“

Selbst von der Gewerkschaft, die Haderlumpen,
wollen sich nur noch die Tasche voll pumpen.
Vorbei sind die Zeiten mit >Kollege und IG-Metall<,
alles nur noch Rauch und Schall“.
Rainer Beutler

2. Die Schnüffler waren da, ja auch beim neuen „Zentralorgan“.
Klamm heimlich in den langen Nächten, wenn die Maschinen die Anschriften in minutenschnelle lesen, die „schmierigen Hände“ der Schnüffler nach der Post für den Bürger oder in dem Falle die Presse gegriffen, und diese Hände können das perfekt und geschult. Diesmal hat es die BZ erwischt, in Berlin auch neckisch von der Konkurrenz das Zentralorgan genannt. Im berühmt und berüchtigten Briefzentrum 10, Berlin Mitte, geleitet fast von der gesamten Elite der ehemaligen DDR-Post, damals das Rückgrat der Mielketruppen, auch Stasi genannt, hat man sich nun den Briefen an die BZ angenommen. Die Zeiten ändern sich eben nicht, nur die Farben der Fahnen und die Ausreden und die Farbe der Hände vielleicht, diesmal in weißen Handschuhen, passt besser zum Treiben. (Zum Karneval um den Mindestlohn für wen, ja für wen eigentlich in der nächsten Ausgabe ein Bericht). Da wird es höchste Zeit, dass die Straße am Axel Springer Hochhaus in Kreuzberg endlich seinen neuen Namen erhält, statt Kochstraße soll der Bereich zwischen Friedrichstr. und Lindenstr. Nun Rudi-Dutschke-Str. heißen. Vielleicht verstehen nun auch die Reporter aus diesem Haus das Anliegen der APO?

3. Mach mit, Petition zur Mehrwertssteuer.
Umsatzsteuer: Steuer senken
Eingereicht durch: A. H. am Montag, 19. November 2007
Mit der Petition soll aufgrund erhöhter anderer Steuereinnahmen eine Senkung der Umsatzsteuer erreicht werden.

Begründung:
Die letzte Mehrwertsteuererhöhung hatte zum Ziel, den Bundeshaushalt planbar zu machen. Durch die schnellen und starken Preisanstiege, insbesondere für Ölprodukte, wurden im Bundeshaushalt Überschüsse eingenommen. Weitere Preisanstiege sind zu erwarten. Man könnte dies zum Anlass nehmen, die Mineralölsteuer zu senken.

Von einer Mehrwertsteuersenkung jedoch würden weit mehr Menschen, insbesondere in den niedrigeren Einkommensklassen, die sich nicht mal ein Auto leisten können, profitieren. Des weitren dürften die steigenden und nicht entlasteten Ölproduktpreise zu einem bewussten Umgang mit ihnen führen. Der zu senkende CO² Ausstoß sollte Argument genug sein, eine günstigere allgemeine Preisentwicklung durch die steigenden Ölpreise zu finanzieren.

Ein weiteres Argument ist der durch Mehrwertsteuersenkung zu erwartende wirtschaftliche Aufschwung und die verbesserte Kaufkraft beim Bürger. Angesichts der in den letzten Jahren nur spärlich gestiegenen Löhne, wieder insbesondere bei den unteren, sowie auch bei den mittleren Einkommensklassen, als auch angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Preise für Lebensmittel, würde eine Mehrwertsteuersenkung Entlastung bei denen bringen, die sie am meisten nötig haben.



4. IGM und die Solidarität mit Mobbing - Opfer?

Wenn es um die Verschickung von Solidaritätsaufrufen geht, sind die Kollegen/Herren von der IGM schnell bei deiner Emailadresse. Geht es aber mal um die Auseinandersetzung mit den Opfern, so wie bei Adam und Rainer, beides IGM - Mitglieder, dann bekommt man dort schnell Schweißperlen auf der Stirn. Als haben auch wir aufgrund der Berichte von Adam in der Ausgabe 02 und zum Politikeintritt von Rainer* umgehend eine der typischen Botschaften der IGM erhalten:
Sehr geehrter Herr Gambler,
wir bitten sie hiermit uns aus ihren Verteiler zu nehmen.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen I. Sch.
IG Metall Ludwigsburg
Schwieberdinger Str. 71
71636 Ludwigsburg
Tel. 07141 - 44 46 12
Fax 07141 - 44 46 20
ingrid.schaber@igmetall.de
www.ludwigsburg.igm.de
Auch wir sagen herzlichen Dank für die Solidarität mit den Opfern, doch davon lassen wir uns ehrlich gesagt genauso wenig beeindrucken, wie von Richtern, die nicht so dem Grundgesetz sich verpflichtet fühlen, wie eigentlich das mal von den „Vätern – und den Müttern“, die immer vergessen werden – der Demokratie gedacht war. Daher im Geiste von Willy Bleicher, wenn dein starker Arm es will, stehen alle Räder still, damals 1971 im Ostalbkreis. Lang, Lang ist es her, wir nehmen es mit einem weihnachtlichen Lächeln hin.
Der Hintergrund dürfte sein, einmal der Artikel „Mobbing-Opfer aus Hessen macht mobil“ aus der No. 03, dann aus der Ausgabe 02 der Brief von Adam, den wir unter Punkt 2 veröffentlicht haben mit der Überschrift: Warum in die Ferne schweifen?
Dazu bitte auch nochmals im Anhang die neuste Zusammenstellung von Rainer zu seinem Fall mit zwei Weihnachtsgedichten für alle Mobbing-Opfer, denen wir insbesondere zum Nikolaus viel Kraft wünschen und Lebensmut: Gebt nicht auf. Übrigens haben wir natürlich gerne die Mailanschrift aus dem Verteiler gelöscht, wir hoffen die IGM-Ludwigsburg macht dasselbe mit unserer, oder?
* Rainer Beutler kandidiert mit Peter Klis auf der UB-Liste. Die WIR Partei ist der vorgesehne Zusammenschluss vieler kleiner Parteien zur nächsten Bundestagswahl. Leider ist uns da ein Kopierfehler in der letzten Ausgabe unterlaufen.

Hinweis auf interessante Links:
www.ub-landesliste.de/
www.mobbing-gegener.de
www.ipsm-ev.de
www.eucars.de
http://www.scharf-links.de/16.0.html

hg

AMR 03, 4, Anhang

RICHTER-NEBENJOBS
Im Fokus der Lobbyisten
Von Nils Klawitter
Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen. Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.
Hamburg - Eigentlich wollte Wolfgang Ball am 3. Dezember in Berlin einen Vortrag zur Überprüfung von Energiepreisen halten. Ball ist Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und in Kreisen der Energiewirtschaft im Moment ein gefragter Redner.
SPIEGEL ONLINE - 26. November 2007, 11:20
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
Leider genehmigt der Spiegel Vervielfältigungen nur mit „Genehmigung“, so dass Ihr/Sie sich den gesamten Text über das Internet bitte suchen müssen, danke für das Verständnis.

© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH

Anhang AMR 03, 3

Die Feindschaft im Büro wird teuer
Von Jochen Zenthöfer




Im Berufsleben geht es nicht immer kollegial zu
27. November 2007
Arbeitgeber beobachten das Urteil mit Argwohn, die Betroffenen jubeln: "Endlich bekam mal ein Mobbing-Opfer Recht vor dem Bundesarbeitsgericht", freut sich "Tom" im Mitgliederforum von mobbing-gegner.de. Und er hat recht. Das Bundesarbeitsgericht hat zugunsten eines Mobbing-Opfers entschieden, und damit einige Hürden eingerissen, die von der Rechtsprechung in der letzten Zeit aufgebaut worden waren (Urteil vom 25. Oktober 2007 - Az. 8 AZR 593/06).
Bisher war es äußerst schwierig, Verletzungen oder Schäden durch Diskriminierung am Arbeitsplatz überhaupt zu beweisen. So meinte das Oberlandesgericht Stuttgart, dass bei an sich rechtmäßigem Handeln - wie einer Beurteilung - Mobbing nur dann anzunehmen ist, wenn dahinter "ausschließlich ein Schikanewillen steht". Beweisbar war das in der Regel nicht. Deshalb hat die neue Entscheidung des BAG so große Bedeutung. Das Gericht hat die Beweisführung erleichtert - und Streit im Büro könnte für Arbeitgeber ein wirtschaftliches Risiko werden.
Als der Chef- den Oberarzt mobbte
Das Gericht hatte den Fall eines Oberarztes zu entscheiden, der Chefarzt werden wollte. Seine Bewerbung wurde abgelehnt. Ein Externer schaffte den Sprung auf die prestigeträchtige Stelle. Eine schwierige Situation für beide - aber auch eine Situation, die täglich hundertfach im Arbeitsleben auftritt. Der Streit war also nicht von Beginn an programmiert. Trotzdem hielten es beide nicht miteinander aus. Nach vielen Reibereien und einem erfolglosen "Konfliktlösungsverfahren" wurde der Oberarzt wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Er fehlte mehr als ein halbes Jahr.
Nach seiner Rückkehr setzte sich die krankmachende Atmosphäre fort. Zwei Monate später war der Oberarzt abermals dienstunfähig. Nun begann sein langer gerichtlicher Kampf um Anerkennung - und um Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber. Das Krankenhaus bestritt "Mobbing-Handlungen" seitens des Chefarztes. Der Arbeitgeber habe durch das Konfliktlösungsverfahren alles in seiner Macht Stehende getan, um das Verhältnis der Streithähne zu entspannen. Aus diesem Grund wies das Arbeitsgericht die Klage des Oberarztes ab. Auch beim Landesarbeitsgericht hatte er kein Glück. Dieses stellte zwar fest, dass der Chefarzt "mobbingtypische Verhaltensweisen" gezeigt habe, die auch den zwischenmenschlichen Umgang betroffen hätten. Schadensersatz gebe es dafür jedoch nicht. Der Grund: Der Chefarzt konnte nicht vorhersehen, dass der Kläger aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde.
Auf die Höhe des Schmerzensgeld kommt´s nun an
Ein erfahrener Mediziner soll nicht erkennen, dass "mobbingtypische Verhaltensweisen" krank machen? Dass diese Argumentation vor dem BAG nicht tragen würde, war vielen Beobachtern klar. Tatsächlich stellte das Gericht klar: Der Chefarzt hat die psychische Erkrankung seines Kollegen schuldhaft herbeigeführt. Für den Schmerzensgeldanspruch habe das Krankenhaus einzustehen, da der Chefarzt - so das Juristendeutsch - sein "Erfüllungsgehilfe" sei. Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, muss nun die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht, entscheiden.
Von dieser Bewertung hängt ab, ob sich Klagen von Mobbing-Opfern in Zukunft häufen werden. Bislang blieben sie rar und erfolglos. "Das wird sich nun ändern", sagt der Freiburger Rechtsanwalt Florian Braune aus der Kanzlei Abletshauser, Gröger & Kollegen. Er verweist auf die Rechtslage: Nach Paragraph 75 Betriebsverfassungsgesetz sind "alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln". Der Arbeitgeber muss also durch eine entsprechende Organisation der Betriebs- und Arbeitsstrukturen Mobbing ausschließen. Das bedeutet: Er darf selbst nicht aktiv mobben, er darf aber auch nicht - passiv duldend - mobben lassen. Vielmehr ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, bis hin zur Abmahnung und Kündigung eines mobbenden Mitarbeiters. Und in Zukunft "werden Rechtsanwälte noch deutlicher auf den Anspruch auf Schmerzensgeld drängen", sagt Braune: "Dem BAG sei Dank!" Entschädigungssummen amerikanischer Art erwartet Rechtsanwalt Braune zwar nicht, "aber ein Schmerzensgeld im höheren fünfstelligen Rahmen".
Mobbing wird zur monetären Größe
Das Bundesarbeitsgericht stellte aber auch klar, dass Mobbing-Opfer nicht die Entlassung ihrer Peinigers verlangen können. Wenn Arbeitgeber spüren, dass unkalkulierbare Schmerzensgeldforderungen auf sie zukommen können, werden sie künftig eher bereit sein, leitende Mitarbeiter auch nach deren Fähigkeiten in Mitarbeiterführung zu prüfen. So wird Mobbing von einer "soft skill"-Thematik zur monetären Größe im Unternehmen. Und für Arbeitgeber wird die Prävention deutlich an Bedeutung gewinnen.
Die neue Rechtsprechung hilft Opfern nur vor Belästigungen am Arbeitsplatz. Einschüchterungen, Nötigungen oder Verletzungen können aber auch nach der Arbeit weitergehen. Hier hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen mit einem vor wenigen Monaten eingeführten neuen Straftatbestand. Paragraph 238 des Strafgesetzbuches verbietet "Stalking", also das beharrliche Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, zum Beispiel indem man sie ständig anruft, für sie Waren im Internet bestellt oder sie bedroht. Wer sich so verhält, heißt es im Gesetz, und die "Lebensgestaltung" des Betroffenen dadurch "schwerwiegend beeinträchtigt", dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Opfer müssen frühzeitig Beweise sammeln
Stalking und Mobbing können zusammentreffen, wenn ein Arbeitskollege das Opfer sowohl im Büro als auch zu Hause ständig belästigt. Gibt es also auch Schadensersatzansprüche gegen Stalker oder gar gegen den Arbeitgeber? In einem Aufsatz für die neueste Ausgabe der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) bejaht der Habilitand Thorsten Keiser einen solchen Anspruch und stützt ihn auf Paragraph 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift lautet: "Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet." Bisher wurde die Norm restriktiv ausgelegt und nur in einigen wenigen Fallgruppen angewandt. Stalking sei besonders verwerflich, argumentiert Keiser, und damit als sittenwidrig anzusehen. Der Schädiger bringe schließlich durch sein Verhalten eine massive Missachtung der Selbstbestimmungsrechte des Opfers zum Ausdruck. Wenn das Opfer auch eine psychische Gesundheitsschädigung nachweisen könne, habe es auch noch weitergehende Schadensersatzansprüche.
Damit die Opfer von Stalking und Mobbing ihre Ansprüche künftig auch praktisch umsetzen können, sollten sie frühzeitig Beweise sammeln. Wer eine psychische Beeinträchtigung durch fremde Verhaltensweisen behauptet, muss zwei Dinge beweisen: Zum einen die "schädigende Handlung" selbst, dabei hilft ein "Mobbing-Tagebuch" zur Dokumentation aller Verletzungen. Zum anderen muss man die zurechenbaren psychischen Folgen belegen, die in der Regel von einem sachverständigen Arzt oder Psychiater aufgenommen und dem Gericht vorgetragen werden. Eine gute Vorbereitung verkürzt das ohnehin schon belastende Gerichtsverfahren. Ein Mobbing-Opfer bringt es im Online-Forum auf den Punkt: "Wollen wir hoffen und selbst dafür sorgen, dass dieses Urteil Schule macht."
Text: F.A.Z., 24.11.2007, Nr. 274 / Seite C2
Bildmaterial: Getty