Dienstag, 30. September 2008

Betriebspraktikum für Arbeitsrichter

in Baden-Württemberg - Ministerialdirektor Michael Steindorfner: "Es ist wichtig, dass Arbeitsrichter eigene Erfahrungen in den Unternehmen sammeln" - Seltene Einigkeit zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft
Datum: 20.12.2006
Kurzbeschreibung: Ab dem kommenden Jahr können Arbeitsrichter in Baden-Württemberg in einem sechsmonatigen Betriebspraktikum betriebliche Erfahrungen sammeln, die für ihre spätere richterliche Tätigkeit von Nutzen sein können. "Gerade in einem Rechtsgebiet wie dem Arbeitsrecht scheint es besonders wichtig, dass die Richter eigene Erfahrungen in den Unternehmen sammeln. Jeder Arbeitsrichter, der die Abläufe in einem Unternehmen in der Praxis selbst kennen gelernt hat, wird danach viel besser in der Lage sein, entsprechende Vorgänge in einem Rechtsstreit angemessen zu beurteilen und zu würdigen. Dies gilt sowohl für den Bereich der Unternehmensleitung und Personalabteilung, als auch für den Bereich des Betriebsrats", sagte Ministerialdirektor Michael Steindorfner als Vertreter von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) heute in Stuttgart bei der Unterzeichnung einer entsprechenden Übereinkunft zwischen Justizministerium, Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. (LV Ba-Wü) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) - Bezirk Baden-Württemberg.
"Es kommt selten genug vor, dass sich Arbeitgeberseite, Gewerkschaft, Ministerium und der Gerichtspräsident in der Sache einmal von vornherein vollkommen einig sind. Allein das zeigt aber, welche Bedeutung alle Beteiligten der Einführung solcher Betriebspraktika für Arbeitsrichter beimessen", betonte der Ministerialdirektor und zitierte zur Verdeutlichung Lessing: "´Der aus Büchern erworbene Reichtum fremder Erfahrung heißt Gelehrsamkeit. Eigene Erfahrung ist Weisheit´. Wir wollen vorwiegend den jungen Proberichtern möglichst viel praktische Erfahrung in Unternehmen mit auf den Weg geben. Denn mögen die juristischen Fachkenntnisse der jungen Richter auch noch so gut ausgeprägt sein, eigene praktische Erfahrungen können sie nicht ersetzen".

Steindorfner dankte dem Hauptgeschäftsführer der LV Ba-Wü, Dr. Ulrich Brocker, für die finanzielle Unterstützung. Nur so sei die vom Finanzministerium geforderte völlige Kostenneutralität für den Landeshaushalt zu gewährleisten. "Ohne dieses Engagement auf Arbeitgeberseite wäre die Einführung des Arbeitsrichterpraktikums sicher nicht möglich gewesen", erklärte Steindorfner. Sein Dank galt weiterhin dem DGB - Bezirk Baden-Württemberg, der die Bestrebungen des Justizministeriums zur Einführung des Betriebspraktikums von Anfang an gleichermaßen vorbehaltlos unterstützt habe. Schließlich dankte Steindorfner den beiden höchsten Arbeitsrichtern des Landes, dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Prof. Dr. Johannes Peter Francken und dessen Vizepräsidenten Dr. Eberhard Natter für ihre Unterstützung bei der Entwicklung des Praktikumsplans und der "von großem Sachverstand geprägten Projektbegleitung".

Stefan Wirz
Pressesprecher


Infos zum Betriebspraktikum für Arbeitsrichter:
Das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet sehr eng mit der dazugehörigen Praxis verwoben. Das Betriebspraktikum soll vorwiegend jüngeren Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern in Baden-Württemberg die Gelegenheit bieten, Einblicke in die betriebliche Praxis zu bekommen. Das Betriebspraktikum soll dazu beitragen, dass die Richter Entscheidungsprozesse vor allem im Personalbereich und im Betriebsrat, aber auch in den anderen betrieblichen Bereichen besser nachvollziehen können. Die Betriebe – in Frage kommen mittlere und größere Industrieunternehmen, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist - werden im Einzelfall durch das Justizministerium auf Vorschlag der LV Ba-Wü unter Beteiligung des DGB und des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts ausgewählt. Das Betriebspraktikum soll in der Regel sechs Monate dauern. Die LV Ba-Wü erstattet dem Land während der Dauer des Betriebspraktikums unter anderem die Kosten der Besoldung der Richter und übernimmt die Aufwendungen der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge nebst Versorgungs- und Beihilfezuschlägen.

Presserklärung von Simon vom 26.09.2008:

„Neueste Infos im Fall des von einem ehrenamtlichen Arbeitsrichter des Arbeitsgerichts Stuttgart über Jahre hinweg beinahe bis zum Tode gefolterten und dadurch inzwischen schwer behinderten und vollständig erwerbsunfähigen 43-jährigen Mitarbeiters der Telekommunikationsfirma Versatel Süd-Deutschland GmbH, Kriegsbergstr. 11, 70174 Stuttgart
Am Freitagabend haben zwei wirklich nette Polizisten der Polizeistation Vaihingen/Enz eineinhalb Stunden lang das Folter-Opfer besucht.
Sie wurden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar beauftragt, erstmals Licht ins Dunkel der Vorgänge um den nicht verurteilten Haupttäter zu bringen, der als ehemaliger Personalleiter der Firma Versatel durch Jahre lange Folter. Mobbing für die vollständige Erwerbsunfähigkeit, die Schwerbehinderung und die jahrelange Arbeitsunfähigkeit des 43-jährigen Familienvaters verantwortlich ist.
Das zeigt zumindest, dass die Staatsanwaltschaft schnell arbeiten kann, wenn sie will. Sie hätte ja auch drei Monate warten und dann einen Brief schreiben können mit den Worten: "Ihrem Mail vom tt.mm.jj habe ich mit Verfügung vom tt.mm.jj keine Folge gegeben…", so wie das leider mit meiner Strafanzeige vom 20.05.2008 (Az: 102 Js 45257/08) wegen schwerer Körperverletzung mit beinahe Todesfolge geschehen ist.
Auch hier wäre es sicher sinnvoll gewesen, zuerst mal durch die Dienststelle vor Ort Erkundigungen einzuholen, um dann zu wissen, dass es sich um einen der grausamsten und schwersten Mobbingfälle in Deutschland handelt - verübt von einem ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Stuttgart!
Wenn man will, geht alles - es fragt sich nur immer, warum die Behörden, die zum Schutz der Bürger da sein sollen, im Falle eines - in Wirklichkeit doch nicht so ehrenwerten - Arbeitsrichters, der sich schlimmster Verbrechen schuldig gemacht hat, nur sehr zögerlich an die Aufklärung des Verbrechens herangehen.
Das Folter-Opfer konnte den Polizisten nahe bringen, wie in diesem angeblichen Rechtsstaat friedliebende Bürger finanziell und gesundheitlich vorsätzlich vollständig ruiniert werden und die Justiz in diesem Fall mit haarsträubenden Fehlurteilen zusätzlich erheblich dazu beiträgt, dass Menschen im angeblichen "Kinderland Baden-Württemberg" beinahe durchdrehen, weil sie nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll.
Das Land Baden-Württemberg muss sich überlegen, ob es seiner Bevölkerung weiterhin die Gefahr von durchdrehenden Menschen zumuten kann oder ob es nicht endlich an der Zeit ist, die mit Mobbingverbrechen offensichtlich völlig überforderten Arbeitsrichter in Stuttgart darin zu schulen, Mobbing zu erkennen, die Täter sofort an die Staatsanwaltschaft zu übergeben und den Opfern durch Anerkennung der eindeutigen Kausalität zwischen Mobbinghandlung und Gesundheitsverletzung zumindest den finanziellen Schaden zu ersetzen.
Der gesundheitliche Totalschaden kann jedoch auch dadurch nicht mehr geheilt werden!
Heute muss sich ein Opfer von jahrelanger Gewalt vor den Arbeitsgerichten noch dafür entschuldigen, dass es die Täter (auf den ersten Blick anscheinend ehrenwerte Mitglieder der Gesellschaft) benennt und den Schaden ersetzt haben möchte, der vorsätzlich angerichtet wurde.
Eine offensichtlich in Sachen Folter-Mobbing völlig unfähige oder aber unwillige(?) Arbeitsrichterin am Landesarbeitsgericht (Az. 6 Sa 93/06) trägt dann durch ihr entsetzliches Fehlurteil vom 28.06.2007 dazu bei, dass eine zuvor glückliche Familie finanziell und gesundheitlich ruiniert wird.
Es werden trotz völlig unterschiedlicher Darstellungen der Parteien keinerlei Zeugen gehört, kein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, obwohl der Streitwert 170.000 EUR betrug und der Schaden für die Allgemeinheit (durch Rehas, Psychotherapie, Psychiatrie, Krankengeld, vollständige Erwerbsminderungsrente, Arbeitserprobung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben usw.) bereits bis heute weitere 250.000 EUR ausmacht.
Stattdessen werden die von verschiedenen Psychiatern vorgelegten eindeutigen fachärztlichen Atteste und Gutachten als Gefälligkeitsgutachten diskreditiert und mit nachweislich gefälschten Angaben aus dem Gericht vorliegenden Beweisdokumenten die angebliche Nichtkausalität der Mobbinghandlungen für die dadurch entstandenen schwersten Gesundheitsschäden begründet. Allein mit diesem Satz wurde der betroffene Bürger kurzerhand um 170.000 EUR ärmer gemacht.
Es bleibt nur zu wünschen und zu hoffen, dass das Land Baden-Württemberg dem Opfer endlich eine wirksame Hilfe (spezieller Trauma-Therapeut, der von der Krankenkasse leider nicht bezahlt wird) zur Verfügung stellt, damit er das durch die jahrelange psychische Vergewaltigung hervorgerufene Trauma irgendwann verarbeiten und zu einem einigermaßen normalen Leben zurückfinden kann.
Damit bei dem psychisch erheblich geschädigten Folter-Opfer endlich die Genesung beginnen kann, ist es zwingend erforderlich, dass die Täter endlich zur Rechenschaft gezogen werden und nicht weiterhin breit grinsend ihr Leben genießen können, weil die Justiz bisher nicht in der Lage war, dieses geschickt getarnte, jedoch umso abscheulichere Verbrechen zu verfolgen.
Das beschuldigte Unternehmen ist bisher nicht bereit, zumindest den angerichteten finanziellen Schaden zu übernehmen, da es sich auf das Fehlurteil des Landesarbeitsgericht beruft und trotz besserer Kenntnis behauptet, sie hätten an den erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Schuld. Gleichzeitig wird versucht, mit bisher acht (8!!!) Kündigungen, wovon die 7. gerade verhandelt wird (Az. 34 Ca 3821/08), das Anfangsziel des rechtswidrigen Ausscheidens aus dem Unternehmen zu erzwingen.
Der Staatsanwaltschaft wurde am Freitag ein 3,5 kg Paket mit Beweisdokumenten zugestellt.
Dieses abscheuliche Verbrechen muss schnellstmöglich aufgeklärt werden, damit das Opfer das Vertrauen in den Rechtsstaat wiedererlangen kann.
Weitere Infos stelle ich Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Simon Deckert
TEL 07042 92472
FAX 07042 92432
MOBIL 0177 54 20 610 (ALDI-Talk)
EMAIL simon.deckert@web.de „

IKEA mobbt Betriebsrat, Anlage 1 zu AMR 30

Mal ist es OBI, dann wieder Versatel oder die Deutsche Post AG, auch Verkäuferinnen werden laufend gekündigt. Man sieht ein Muster der totalen Auflösung jeglicher Arbeitsgesetzgebung, ob es sich um den Kündigungsschutz oder das Betriebsverfassungsgesetz handelt. Es wird schikaniert und gefeuert was das Zeug hergibt.
Und was machen die Damen und Herren in den Chefsessel?
Ver.di-Boss Bsirski* fliegt auf Lufthansakosten in die Südsee.
Die CDU/SPD kramt sich um die Heuschrecken** der Hypo Real, Schlagzeile von heute, Bund rettet Hypo Real mit 35-Milliarden-Bürgschaft.
Und vor Ort rast der Mob wie ein Tsunami über die Existenz von Menschen hinweg, als lebten wir im Wilden Westen von George W. Bush. Und es fällt auf, dass immer ver.di-Mitarbeiter gerne gemobbt werden, die Frage sollte sich mal Hr. Bsirski stellen. Woran das wohl liegt?
Anbei der Hilferuf aus dem Südwesten unseres Landes. Solidarität, so was galt mal als Wert in unserer Gesellschaft, ist gefragt.

*http://infopirat.com/_gruener-abzocker
**http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/wirtschaft/6714992,articleset=6690244,cc=000005549900067149921yQoHt.html

>> BITTE UM HILFE
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter für die Gerechtigkeit,
Cordula Becker soll als Betriebsratsvorsitzende von IKEA Walldorf gekündigt werden.
Sie hat sich aktiv in die Tarifrunde eingebracht und bei IKEA Walldorf wurde auch gestreikt. Sie steht wegen Äußerungen gegenüber der Presse zur Tarifrunde Einzelhandel im Visier der Chefetage. (http://ikeakonflikt.verdi.de) Wie in solchen Szenarien üblich: Auch die Gruppe von Beschäftigten, die einen Auflösungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt hat, fehlt nicht. IKEA sagt ebenfalls öffentlich von sich man habe ein sehr hohes Ideal im Umgang mit Beschäftigten, man sei auch da ein ganz anderes Möbelhaus als andere.
Dennoch waren Führungskräfte auf Seminaren grob zum Thema: „Kündigung von Unkündbaren“, nachweislich bei der Anwaltsfirma Dr. Schreiner und Partner GbR, die ausschließlich Arbeitgeber in solchen Fragen berät. Diesen Widerspruch muss man konstruktiv aufgreifen und gemeinsam mithelfen, dass die Leitung von IKEA auch im Fall von Cordula Becker und dem Betriebsrat in Walldorf sich auf ihre hohe Werthaltung besinnt.
Für aktive und bewusste Kolleginnen gibt es hier wieder einmal die Möglichkeit, mitzuhelfen, diesen Bewusstseins-Prozess der IKEA-Leitung zu unterstützen. Das Thema: Angriff auf Betriebsräte - betrifft nicht nur den Handel, daher bitte ich um Verständnis und Unterstützung auch außerhalb des Handels, wenn ich auch andere Bereiche diese Mail zusende.
Wer solche Postkarten bei sich im Betrieb oder im Bereich verteilen kann und möchte, kann sich bei unten stehender Adresse die notwendige Anzahl von Karten bestellen. Gedacht ist es wirklich, in den Betrieben an Kolleginnen und Kollegen mit der Bitte um Rücksendung – ggfls. gemeinschaftlich – heranzutreten.
Die Karten-Aktionen haben sich sehr bewährt.
Ich überlasse Euch allen die Originalmail. Auf der Webseite von ver.di Mannheim findet ihr weiter Infos zur Lage!
Vielen Dank an alle, die unterstützen!
Viele Grüße
A. W.
Hallo Rüdiger, die Ikea-Protest-Postkarte ist fertig. Bitte an alle Handelssekretäre bundesweit mailen mit der Bitte bei uns Postkarten zu bestellen und den Ikea Betriebsrat zu unterstützen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei unsere Ikea Postkarte die ab sofort bestellt werden kann. Wir brauchen Eure Unterstützung. Bitte verteilt die Karten an die Betriebsräte. Wir habe mit unseren Betriebsräten folgendes abgesprochen :
Durchs Haus laufen, alle Postkarten ausfüllen lassen und in mehreren „neutralen“ Umschlägen an Ikea schicken. Eher Briefmarken verwenden als den Freistempler des Arbeitgebers.
Aber auch einzeln abgeschickte Postkarten sind wichtig.
Bitte bestellt über:
bezirk.rhein-neckar@verdi.de

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weis-Will
Stephan Weis-Will
Gewerkschaftssekretär Fachbereich Handel
Tel: 0621-150315-430
Fax:0621-150315-545
Hans-Böckler-Str. 1
68161 Mannheim
Internet: www.rhein-neckar.verdi.de/ <<
Im Wilden Westen war es offenbar üblich, zuerst zu schießen und dann zu fragen, warum und wieso. Und der, der am schnellsten Schießen konnte, der hatte somit immer Recht. Einfache Regel und einfache Lösung. Bei und wird nicht geschossen, dafür aber gekündigt in einem Tempo, dass es denn Menschen nur noch so schwarz vor den Augen wird. Und es gilt der Grundsatz, wer das Geld hat die Macht und das Recht. Und fehlt mal die Kohle, wie bei Hypo Real, ja dann holt man sich die eben schnell über die Politik, und die greift dann den Opfern in die Tasche. So schließt sich der Kreis. Das nächste Kündigungsopfer bitte. Mammon ruft.
hg

Samstag, 27. September 2008

Presserklärung von Simon vom 26.09.2008:

„Neueste Infos im Fall des von einem ehrenamtlichen Arbeitsrichter des Arbeitsgerichts Stuttgart über Jahre hinweg beinahe bis zum Tode gefolterten und dadurch inzwischen schwer behinderten und vollständig erwerbsunfähigen 43-jährigen Mitarbeiters der Telekommunikationsfirma Versatel Süd-Deutschland GmbH, Kriegsbergstr. 11, 70174 Stuttgart
Am Freitagabend haben zwei wirklich nette Polizisten der Polizeistation Vaihingen/Enz eineinhalb Stunden lang das Folter-Opfer besucht.
Sie wurden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar beauftragt, erstmals Licht ins Dunkel der Vorgänge um den nicht verurteilten Haupttäter zu bringen, der als ehemaliger Personalleiter der Firma Versatel durch Jahre lange Folter. Mobbing für die vollständige Erwerbsunfähigkeit, die Schwerbehinderung und die jahrelange Arbeitsunfähigkeit des 43-jährigen Familienvaters verantwortlich ist.
Das zeigt zumindest, dass die Staatsanwaltschaft schnell arbeiten kann, wenn sie will. Sie hätte ja auch drei Monate warten und dann einen Brief schreiben können mit den Worten: "Ihrem Mail vom tt.mm.jj habe ich mit Verfügung vom tt.mm.jj keine Folge gegeben…", so wie das leider mit meiner Strafanzeige vom 20.05.2008 (Az: 102 Js 45257/08) wegen schwerer Körperverletzung mit beinahe Todesfolge geschehen ist.
Auch hier wäre es sicher sinnvoll gewesen, zuerst mal durch die Dienststelle vor Ort Erkundigungen einzuholen, um dann zu wissen, dass es sich um einen der grausamsten und schwersten Mobbingfälle in Deutschland handelt - verübt von einem ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Stuttgart!
Wenn man will, geht alles - es fragt sich nur immer, warum die Behörden, die zum Schutz der Bürger da sein sollen, im Falle eines - in Wirklichkeit doch nicht so ehrenwerten - Arbeitsrichters, der sich schlimmster Verbrechen schuldig gemacht hat, nur sehr zögerlich an die Aufklärung des Verbrechens herangehen.
Das Folter-Opfer konnte den Polizisten nahe bringen, wie in diesem angeblichen Rechtsstaat friedliebende Bürger finanziell und gesundheitlich vorsätzlich vollständig ruiniert werden und die Justiz in diesem Fall mit haarsträubenden Fehlurteilen zusätzlich erheblich dazu beiträgt, dass Menschen im angeblichen "Kinderland Baden-Württemberg" beinahe durchdrehen, weil sie nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll.
Das Land Baden-Württemberg muss sich überlegen, ob es seiner Bevölkerung weiterhin die Gefahr von durchdrehenden Menschen zumuten kann oder ob es nicht endlich an der Zeit ist, die mit Mobbingverbrechen offensichtlich völlig überforderten Arbeitsrichter in Stuttgart darin zu schulen, Mobbing zu erkennen, die Täter sofort an die Staatsanwaltschaft zu übergeben und den Opfern durch Anerkennung der eindeutigen Kausalität zwischen Mobbinghandlung und Gesundheitsverletzung zumindest den finanziellen Schaden zu ersetzen.
Der gesundheitliche Totalschaden kann jedoch auch dadurch nicht mehr geheilt werden!
Heute muss sich ein Opfer von jahrelanger Gewalt vor den Arbeitsgerichten noch dafür entschuldigen, dass es die Täter (auf den ersten Blick anscheinend ehrenwerte Mitglieder der Gesellschaft) benennt und den Schaden ersetzt haben möchte, der vorsätzlich angerichtet wurde.
Eine offensichtlich in Sachen Folter-Mobbing völlig unfähige oder aber unwillige(?) Arbeitsrichterin am Landesarbeitsgericht (Az. 6 Sa 93/06) trägt dann durch ihr entsetzliches Fehlurteil vom 28.06.2007 dazu bei, dass eine zuvor glückliche Familie finanziell und gesundheitlich ruiniert wird.
Es werden trotz völlig unterschiedlicher Darstellungen der Parteien keinerlei Zeugen gehört, kein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, obwohl der Streitwert 170.000 EUR betrug und der Schaden für die Allgemeinheit (durch Rehas, Psychotherapie, Psychiatrie, Krankengeld, vollständige Erwerbsminderungsrente, Arbeitserprobung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben usw.) bereits bis heute weitere 250.000 EUR ausmacht.
Stattdessen werden die von verschiedenen Psychiatern vorgelegten eindeutigen fachärztlichen Atteste und Gutachten als Gefälligkeitsgutachten diskreditiert und mit nachweislich gefälschten Angaben aus dem Gericht vorliegenden Beweisdokumenten die angebliche Nichtkausalität der Mobbinghandlungen für die dadurch entstandenen schwersten Gesundheitsschäden begründet. Allein mit diesem Satz wurde der betroffene Bürger kurzerhand um 170.000 EUR ärmer gemacht.
Es bleibt nur zu wünschen und zu hoffen, dass das Land Baden-Württemberg dem Opfer endlich eine wirksame Hilfe (spezieller Trauma-Therapeut, der von der Krankenkasse leider nicht bezahlt wird) zur Verfügung stellt, damit er das durch die jahrelange psychische Vergewaltigung hervorgerufene Trauma irgendwann verarbeiten und zu einem einigermaßen normalen Leben zurückfinden kann.
Damit bei dem psychisch erheblich geschädigten Folter-Opfer endlich die Genesung beginnen kann, ist es zwingend erforderlich, dass die Täter endlich zur Rechenschaft gezogen werden und nicht weiterhin breit grinsend ihr Leben genießen können, weil die Justiz bisher nicht in der Lage war, dieses geschickt getarnte, jedoch umso abscheulichere Verbrechen zu verfolgen.
Das beschuldigte Unternehmen ist bisher nicht bereit, zumindest den angerichteten finanziellen Schaden zu übernehmen, da es sich auf das Fehlurteil des Landesarbeitsgericht beruft und trotz besserer Kenntnis behauptet, sie hätten an den erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Schuld. Gleichzeitig wird versucht, mit bisher acht (8!!!) Kündigungen, wovon die 7. gerade verhandelt wird (Az. 34 Ca 3821/08), das Anfangsziel des rechtswidrigen Ausscheidens aus dem Unternehmen zu erzwingen.
Der Staatsanwaltschaft wurde am Freitag ein 3,5 kg Paket mit Beweisdokumenten zugestellt.
Dieses abscheuliche Verbrechen muss schnellstmöglich aufgeklärt werden, damit das Opfer das Vertrauen in den Rechtsstaat wiedererlangen kann.
Weitere Infos stelle ich Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Simon Deckert
TEL 07042 92472
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