Sonntag, 19. Oktober 2008

AMR 06, 01 zu Punkt 1

Menschenrechtsverletzung durch Mobbing
Vorwort
Mobbingopfer sind
schwerbehindert
erwerbsunfähig,
erschöpft
nicht prozessfähig
sozial isoliert
quasi täglich und nächtlich krank
abhängig von Medikamenten, Alkoholika und Drogen
sind nicht selten aufgrund von Frühverrentung verarmt
häufig Whistleblower
kreative Menschen
verantwortungsvolle Menschen
oftmals Menschen mit hoher Qualifikation
Mobbingopfer haben
einen aufgebrauchten Rechtsschutz,
keine Lobby in Politik und Gesellschaft
keine Lobby bei Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
keine Schutzrechte; trotz des Arbeitsschutz- und des Grundgesetzes
schwerwiegende Angstsyndrome
keinen Anspruch auf rechtliches Gehör
keinen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
keinen Anspruch auf menschliche Gestaltung der Arbeit
keinen Anspruch auf Verwirklichung der Menschenrechte entsprechend der
Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK
die berufliche Zukunft verloren
die Erwerbsfähigkeit verloren
die Gesundheit verloren
Familie und Freunde verloren
kaum noch Kraft
keinen Anspruch auf eine Opferendschädigungsrente
Mobbingopfer werden
innerbetrieblich
von der Arbeitnehmervertretung,
vom Arbeitgeber
vom Betriebsarzt
von der Fachkraft für Arbeitssicherheit
vom Vertrauensmann der Schwerbehinderten
außerbetrieblich
von Arbeitsschutzbehörden
von Berufsgenossenschaften
von Integrationsämter
von Fachdiensten Arbeit
im Stich und allein gelassen
verhöhnt,
nicht verstanden
ignoriert
nach StaSi - Methoden bespitzelt
kaputtgemacht
von geldgierigen Anwälten ausgesaugt
Mobbingopfer leiden
an Post Traumatic Embitterment Disorder - PTED - mit vielen und heftigen
körperlichen Symptomen wie tägliche Rückenschmerzen, Kopfschmerzen,
Erbrechen, Sehstörungen u.a.
an der schweren Körperverletzung, die man ihnen angetan hat
an ihrer Persönlichkeitsveränderung durch PTED
an einer sich geänderten Zeitwahrnehmung - Die Lebenszeit geht an ihnen
quasi spurlos vorbei
an einer kaum vorhandenen wirksamen ambulanten und stationären Therapie
an den Folgen der Nebenwirkungen der Psychopharmaka
Mobbingtäter werden
geschützt
gelobt vom Auftraggeber
gut bezahlt
unterstützt durch gut bezahlte und wegschauende
Arbeitnehmervertretungen
nicht belangt von den ...
Arbeitsgerichten
Strafgerichten
Verwaltungsgerichten
Untersagungsbehörden gemäß § 35 der Gewerbeordnung
Arbeitsschutzbehörden
Berufsgenossenschaften
Industrie- und Handelskammern
Unternehmensvorständen
Aufsichtsräten
Dienst- und Fachaufsichten in den Ministerien
Ärztekammern
Krankenkassen
von der Rentenversicherung
In Anbetracht von 5,6 Millionen Mobbingopfer ist die Bundesjustizministerin
Frau Brigitte Zypries der Auffassung, dass die Rechtslage zum Thema
Mobbing völlig ausreicht.

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