Sonntag, 12. Oktober 2008

Die aktuelle Antimobbingrundschau 02

Inhaltsverzeichnis:
1. Rainer, Mobbingopfer aus Kassel geht in die Politik.
2. Warum in die Ferne schweifen, wenn das Unrecht doch so nahe liegt
3. Mobbing in der Spielbank
4. Recherchepflicht
5. Und das Thema „Tanken“ bleibt in der Diskussion.
6. Das Thema Umwelt bleibt auch erhalten.

Im Anhang:
Fotos zu 1 von der Antimobbingaktion auf der documenta 12
Zu 3 der Text Andy
Text zu 4 Recherchepflicht von „eucars“
Aktion der Grünen Jugend Saar


1. Ein Opfer geht in die Politik
Eines der uns allen bekannten Mobbing-Opfer, Rainer Beutler, auch bekannt seit der documnta 12 in Kassel als Dada-Rainer, geht nun zusammen mit Peter Klis und anderen einen neuen Weg. Sie haben es geschafft und ihre Unterschriften für die Wahlzulassung zusammen bekommen. Am Freitag, den 30.11.2007 werden Sie vom Wahlleiter erfahren, auf welcher Liste sie zur Hessenwahl anstehen.
Für Rainer heißt das endlich heraus aus der jahrelangen Isolierung durch Prozesse und Schikanen, und nur weil es sich als Denker, Innovator und ehrlicher Demokrat unter anderem für die sozialen und umweltfreundlichen Interessen an seinem Arbeitsplatz eingesetzt hat. Ihr/Sie brauchen nur Rainer Beutler in die Suchmaschine bei einem Provider eingeben und finden die komplette Aufzeichnung seines Falles.
Nun geht er nach fast 10 Jahren Kampf gegen Mobbing einen neuen Weg, hinein als Kandidat der „Jetzt-helfen-wir-uns-selbst“-Partei.
Auf diesem Wege wünschen wir ihm Erfolg und halten alle auf dem Laufenden. Politik, Kunst und Arbeit gehen nun Hand in Hand einen neuen Weg sich für die Belange der Bürger einzusetzen: Hessen macht mobil, gegen Mobbing am Arbeitsplatz und im gesellschaftlichen Leben. Vielleicht ein Zeichen für viele Opfer wie man sich wehren kann.
www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/

2. Warum in die Ferne schweifen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde die Unterstützung dieser Aktion gegen die sexuelle Gewalt in Nigeria sehr empfehlenswert. Gleichwohl sollten wir erst einmal vor unserer eigenen Haustüre kehren, bevor wir den Blick nach China, Russland oder Afrika usw. richten, um uns selbstgerecht um die schlimmen Rechtsverletzungen weit weg von hier zu kümmern.
Denn dabei vergessen wir all zu leicht, daß ähnlich schlimme Gewalt inmitten dieses angeblich so zivilisierten Deutsch-Landes tagtäglich verübt wird. Ich selbst bin Opfer von psychischer Gewalt meines Arbeitgebers, dadurch mit 40 Jahren chronisch traumatisiert, schwerbehindert, 100% erwerbsunfähig usw.
„Die weit verbreitete Korruption (Anm.: in Nigeria), aber auch die völlig fehlende Sensibilisierung der meisten PolizistInnen, AnklägerInnen und RichterInnen für sexuelle Gewalt machen es vergewaltigten Frauen und Mädchen beinahe unmöglich, sexuelle Gewalt erfolgreich anzuzeigen, Schadensersatz zu erlangen und zu erreichen, dass die TäterInnen strafrechtlich verfolgt werden.“
Der vorgenannte Inhalt des Absatzes über sexuelle Gewalt in Nigeria ist fast identisch auf die psychische Gewalt in Deutschland im Jahre 2007 anzuwenden. Auch hier macht es die weitverbreitete Korruption, aber auch durch die völlig fehlende Sensibilisierung von Betriebsräten, Gewerkschaften, Staatsanwälten und RichterInnen den Opfern von Psycho-Folter durch Arbeitgeber faktisch unmöglich, psychische Gewalt erfolgreich anzuzeigen, Schadenersatz zu erlangen und zu erreichen, dass die TäterInnen strafrechtlich verfolgt werden. In meinem Fall handelt es sich bei dem kriminellen Täter um den Personalleiter meines Arbeitgebers, der während der gesamten Zeit der Durchführung seiner abscheulichen Verbrechen gleichzeitig als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart berufen und tätig war.
Dies hatte zur Folge, dass meinen schriftlich lückenlos bewiesenen Vorwürfen vom Gericht höchst unzureichend nachgegangen wurde und massive Rechtsverletzungen, die von jedem objektiven juristischen Laien sofort erkannt werden könnten, von juristischen Profis (den „Richterkollegen“ des Täters am Arbeitsgericht Stuttgart) jedoch nicht erkannt wurden.Trotzdem waren zumindest zehn meiner dokumentierten Psycho-Folter-Handlungen derart eindeutig, dass nicht einmal das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Stuttgart umhin kamen, diese als „schwere systematische Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen Art. 1 und 2 GG“ anzuerkennen. Dies ist bundesweit bisher in maximal 5 Fällen erfolgt.
Für jeden gewöhnlichen Bundesbürger, der von einer rechtsstaatlichen Arbeitsweise der Gerichte überzeugt ist, wäre es nun selbstverständlich, dass der Täter für die Folgen seiner (gerichtlich anerkannten) Taten haftbar gemacht wird und dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zuerkannt werden würde. Haarsträubenderweise behauptet das LAG in der Begründung des Urteils – in dem mir Schadenersatz und Schmerzensgeld vollständig verwehrt wurde – es könnte doch auch sein, dass ich schon immer einen „Sprung in der Schüssel“ („persönliche Disposition“) hatte und deshalb meine Gesundheitsverletzung nicht als Auswirkung dieser richterlich anerkannten Rechtsverletzungen den Tätern angelastet werden dürften. Als „Beweis“ für diese - durch nichts zu rechtfertigende - Behauptung des Gerichts wird mein als Beweisdokument vorliegender Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft aus psychischen Gründen angeführt, den ich Ende September(!!) 2004 gestellt hatte, also zu einem Zeitpunkt, als das Gericht selbst die ersten schweren Psycho-Folter-Handlungen anerkannt hat.
Doch nun kommt der Knaller: Obwohl das o.g. Beweisdokument dem Gericht vorliegt, behauptet das Gericht, ich hätte diesen Antrag angeblich bereits im März (und nicht im September) 2004 gestellt, also 6 Monate VOR den anerkannten Psycho-Folter-Handlungen.Das soll dem unbedarften Leser der Urteilsbegründung vermitteln, dass ich ja schon ein halbes Jahr VOR den anerkannten Mobbinghandlungen psychisch krank gewesen sei und man diese Krankheit deshalb nicht dem eigentlichen Täter in die Schuhe schieben dürfe. Dazu muss festgestellt werden:
1. Wie man sich vielleicht vorstellen kann, waren die Herren Richter (also die „Kollegen“ des beklagten Personalleiters) offensichtlich auf beiden Augen blind, wenn es darum ging, Folter-Handlungen, die bereits mehr als 1,5 Jahre vorher stattgefunden haben, anzuerkennen. Tatsächlich fanden bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 20 gezielte und systematische Handlungen des ehrenamtlichen Richters (meines damaligen Personalleiters) gegen mich statt. Das Gericht hat also beispielsweise die 25ste Psycho-Folter-Handlung als ALLERERSTE anerkannt, was den eindeutigen zeitlichen Zusammenhang zwischen Psycho-Folter-Handlung und Erkrankung natürlich völlig verzerrt.
2. Der Antrag wurde von mir Ende September 2004 (und eben nicht wie vom Gericht trotz Kenntnis des tatsächlichen Sachverhalts wahrheitswidrig behauptet wird, im März 2004) gestellt, da aufgrund der zahlreichen systematischen Folter-Handlungen nachvollziehbarerweise erhebliche psychische Probleme auftraten.Die Begründung für die Nichtanerkennung des Schadenersatzes und Schmerzensgeldes ist also nachweislich falsch und unwahr.Gegen das Urteil wurde jedoch vom LAG die Überprüfung durch das BAG verweigert, obwohl erhebliche formelle und tatsächliche Fehler begangen wurden.
Fazit: Mit Hilfe der Stuttgarter Arbeitsgerichtsbarkeit wurde der eindeutig indentifizierbare Täter quasi „freigesprochen“ und gleichzeitig die gesundheitliche und wirtschaftliche Existenz von mir und meiner Familie völlständig zerstört. Als Reaktion auf meine Hilferufe und meine Klage (Dezember 2005) auf Schadenersatz und Schmerzensgeld als Opfer von massiver psychischer Gewalt erhielt ich vom Täter (als Personalleiter des Arbeitgebers) insgesamt 4 Kündigungen, wovon die erste nun endlich nach 21 Monaten Verhandlung vom Landesarbeitsgericht als unwirksam beurteilt wurde.Meine zahlreichen schriftlichen Beschwerden gegen diese psychischen Vergewaltigungen an die Geschäftsleitung und an den Täter selbst werden vom Täter als Grund für diese Kündigungen angesehen – unglaublich! Man kann sich sicher vorstellen, dass ein Opfer sexueller Vergewaltigung niemals dafür bestraft werden würde, wenn es den Täter auf seine unmenschlichen Taten schriftlich aufmerksam macht und ihn bittet, sich über die Auswirkungen dieser Taten auf das Opfer und dessen Familie einmal Gedanken zu machen. Leider geschieht jedoch genau dies bei Opfern von psychischer Vergewaltigung durch Psycho-Folter des Arbeitgebers.
Das bedeutet, es stehen mir noch drei weitere Kündigungsschutzverfahren unmittelbar bevor, die ich wahrscheinlich NICHT überleben werde! Während der letzten Gerichtsverhandlung sah ich nach jahrelanger extremer psychischer Belastung durch die Taten – aber auch durch die fehlende Sensibilisierung der Richter in den Gerichtsverhandlungen - keinen anderen Ausweg mehr, als mir am 17.08.2007 im Gerichtssaal des Landesarbeitsgerichtes in Stuttgart das Leben zu nehmen. Dies scheiterte jedoch, ich wurde mit Kreislaufstillstand und bewusstlos notärztlich versorgt und musste zwei Tage in der Intensivstation und anschließend 2 Wochen im Krankenhaus verbringen. Wer bis hierher gelesen hat, wird sich der Ernsthaftigkeit der Lage bewusst sein – ich erwarte nicht, dass jemand tatsächlich nachvollziehen kann, welche psychische Belastung ein Opfer von massiver psychischer Gewalt jahrelang aushalten muss. Stellen Sie sich einfach vor, sie hören von zahlreichen Toten und Schwerverletzten in den Nachrichten – nach dem anschließenden Wetterbericht hat man meist das konkrete Leid der Betroffenen wieder vergessen.
Jeder, der meine hier oder auf meiner Homepage gemachten Informationen für unglaublich hält, kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen, ich werde dann gerne entsprechende Beweisdokumente zur Verfügung stellen oder Ihre Fragen beantworten.Als Mitglied der Partei „Die Linke“ bitte ich deshalb alle Leser, sich mit Solidaritätskundgebungen und Hilfe ALLER Art für mich und meine Familie einzusetzen und für die strafrechtliche Verfolgung des Täters zu engagieren, welchen ich als „gemeingefährlich“ bezeichnen würde. Auch die Organisation einer Kundgebung und die Einschaltung der Presse durch eine gesellschaftliche Organisation wie der Partei „Die Linke“ würde sicher helfen, dieses Un-Recht öffentlich zu machen und damit anzuprangern. Ich habe leider nicht mehr die Kraft und die finanziellen Mittel, mich gegen dieses Un-Recht direkt vor unserer gemeinsamen „Haustüre“ hier in Stuttgart / Baden-Württemberg zu wehren.Ich danke Ihnen persönlich bereits jetzt für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüssen
ADAM

www.ADAM-Stiftung.de

3. Mobbing in der Spielbank

Mobbinghandlungen in der Spielbank Wiesbaden durch Geschäftsführer Klaus Gülker gehen weiter.

Trotz des Versuches einer gütlichen Einigung durch die Croupiers Joachim F., Peter M. und Wolfgang W. vor dem Landesarbeitsgericht lehnt Gülker den vorgeschlagenen Vergleich des Vorsitzenden Richters am LAG ab. In dieser Verhaltensweise sehen die Kläger wiederum eine Mobbinghandlung und ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung gem. BetrVG. In der ersten Instanz stimmte Gülker dem Vergleich des 4. Klägers Markus E. zu. Dieser Widerruf des Vergleiches führte bei den Klägern wiederum zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und führte zumindest bei einem Kläger zu erneuten gravierenden Gesundheitsstörungen. Vergleich sollte geschlossen werden, da gem. Vorsitzendem Richter Tarifvertraglicheausschlussfristen greifen würden.

Hier stellt sich wiederum die Frage, ob dieser Herr wirklich in der Lage ist eine Spielbank ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfrei führen kann. Das Land Hessen insbesondere der Innenminister von Hessen sollte die Konzessionsvergabe neu überdenken oder die Spielbanken verstaatlichen, da die Steuergeschenke 60% statt der üblichen 90% der Abgaben durch ein „illegales“ Internet Spiel dem Land Hessen sowie der Bevölkerung einen enormen Schaden zufügt.

Gruß
Wolfgang Weis

IPSM e.V.
Am Stock 14
65597 Hünfelden
Tel.: 06438 / 83 50 29
Fax.: 06438 / 83 50 85
www.ipsm-ev.de

Eine Lösung:
Guten Tag,
würde ich den Fall bearbeiten, würde ich einen Antrag bei der Untersagungsstelle auf Entzug des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit stellen.Einschlägig hierfür ist der § 35 Gewerbeordnung. Diese Norm sieht explizit den Entzug vor, bei mangelndem Arbeitsschutz mit der Folge einer Körperverletzung vor.- Vgl. § 35 (1) Satz 1 GewO !!!
Zuständige Behörde ist meistens beim Kreis angesiedelt. Sicherlich gibt es bei der Bescheidung des Antrages auch Rechtsmittel. Ach ja und der Richter... ist wohl nicht auf dem Laufenden....
da gem. Vorsitzendem Richter Tarifvertraglicheausschlussfristen greifen würden.
Gott sei Dank, dass der Richter im Konjunktiv gesprochen hat. Denn das ist so eine Sache mit der tarifvertraglichen Ausschlussfrist; meint jedenfalls das Bundesarbeitsgericht im Urteil zum Aktenzeichen 8 AZR 709/06 vom 16.5.2007!
Also m.W. läuft die Frist ab Zeitpunkt der letzten Mobbinghandlung und es können nunmehr Handlungen die Jahre zurückliegen rechtlich gewürdigt werden.
Vielleicht sollte der Anwalt der Betroffenen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen; denn kommt es zu einer Untersagung des Gewerbes und wird dies öffentlich gemacht, müssten mobbende Arbeitgeber oder ihre Vertreter (siehe ebenfalls § 35 GewO) damit rechnen, dass ihnen die Existenz unter den Füßen weggezogen wird.
Ferner gehe ich davon aus, dass Spielbanken vom Anwendungsbereich der GewO erfasst sind!
Meines Erachtens können unter bestimmten Voraussetzungen auch Mobbing-Selbsthilfegruppen diesen Antrag auf Entzug des Gewerbes stellen; zu mindestens könnten sie darüber nachdenken, wie ein gangbarer Weg für dieses Vorhaben geebnet werden kann.
Sozusagen als
Standardmaßnahme gegen Mobbing.

Mit der Bitte um Weiterleitung dieser Zeilen an Betroffene und Interessierte....

Gruß

Sich.-Ing. J. Hensel
www.workwatch.eu


4. Recherchepflicht.
BVerfG, 2 BvR 836/04 vom 24.2.2006, Absatz-Nr. (1 - 70), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060224_2bvr083604.html
.Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor Gericht dient nicht nur der Abklärung der tatsächlichen Grundlage der Entscheidung, sondern auch der Achtung der Würde des Menschen, der in einer so schwerwiegenden Lage, wie ein Prozess sie für gewöhnlich darstellt, die Möglichkeit haben muss, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 7, 275 <279>; 9, 89 <95>; 55, 1 <6>). Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 6, 12 <14>; 9, 89 <96>). Es verwehrt, dass mit dem Menschen "kurzer Prozess" gemacht werde (BVerfGE 55, 1 <6>).
In dem Entscheid BVerfG 1. Kammer des Ersten Senates Beschluß vom 07.10.1996 - BvR 520/95 hat in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts es für rechtsunzulässig erklärt unkritische Übernahmen von Bewertungsgrundsätzen (arg.leere Worthülse) durchzuführen, weil dies das Gebot des rechtlichen Gehörs verletzt. In den Entscheidungsgründen ist bestimmt: Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen. (ARG vergl. BVerfG 47,182(189 = NJW 1978, 1989 BVerfG 86,133,146 = Nvwz 1992,401. Diesen Hinweis auf BGH NJW 1994 2899.

Zur Recherchepflicht hat der BGH im Urteil vom 2.4.98 IX ZR 107/97 AnwBlatt 7 /98 S. 410
ausgeführt:
Bei lückenhaften Informationen besteht die Pflicht zur Aufklärung. Dazu gehört die
Pflicht zur zusätzliche Informationsrecherche; zur Befragen der Partei oder Zeugenbefragen und die Pflicht zur Einsicht in bekannte gewordene Vorprozessen oder sonstige Urkunden; denn es ist Aufgabe, und grundlegende Pflicht den Sachverhalt möglichst genau zu klären vor abschließender Beurteilung
vgl auch BGH Urteil 15.185 VI ZR 65/83 NJW 1985 1154, 1155; Urteil vom 10.2.94 IX 109/93 NJW 1994 1472, 1474 ; Urteil v. 21.4.1994 IX 150 /93 NJW 1994, 2293; BGH Urteil 4.6.96 IX ZR 51/95 NJW 1996 2648, 2694

5. Und das Thema „Tanken“ bleibt in der Diskussion.
Sehr geehrter Herr R.,
es mag durchaus Ihre Meinung sein, dass der Hinweis auf Ziffer 3 für Sie völlig unpraktikabel ist. Wie gesagt dies ist ein Vorschlag und es bleibt jedem überlassen ob er Ihn umsetzt oder nicht, ganz nach seinem Intellekt. Das er Praktikabel ist haben wir jetzt mit einigen Organisationen die sich an Curare e. V. gewandt haben, umgesetzt. Sofern Sie Mitglied von Curare sind, können wir Ihnen bei Ihrer persönlichen Umsetzung gerne auch behilflich sein, ansonsten können Sie weitere Informationen über unsere Seite www.curare-ev.de beziehen, oder wenden sich an Organisationen die diese Form der Mehrwertsteuererstattung und –Rückforderung praktizieren. Diese finden Sie unter Google.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. B.
Pressesprecher
6. Das Thema Umwelt bleibt auch erhalten.
„Eine Pressemitteilung der Grünen Jugend Saar mit Bitte um Kenntnisnahme.
Bei Rückfragen stehe ich gerne unter 0177/8091959 zur Verfügung.“
Bitte im Anhang nachlesen, Danke.


Zur Erklärung:
Mobbingopfer erleben die Ausgrenzung oft auf allen Ebenen der Gesellschaft. Wer sich zu erkennen gibt, hat dass meistens das Glück, dass ihn die Agenturen für Arbeit, der neue Arbeitsgeber und Arbeitsgerichte weiterhin schikanieren. Dies kann man auch mit dem Wort Stigmatisierung umschreiben. Um dies zu umgehen, haben wir uns zu diesem Weg entschlossen, das Grundgesetz ist es Wert, denn der Artikel 1 sagt, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Eine Gesellschaft die diesen Schutz nicht gewährleisten kann, muss dann damit rechnen, dass die Opfer eben Wege wählen, so zum Beispiel die Form der sozialen Anonymität, um ihre Meinung frei äußern zu können.
Wollen sie keine Mails mehr von uns, dann bitte nur eine kurze Rückmail und wir löschen sie gerne vom Verteiler.
Danke.
Hinweis auf interessante Links:
www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/
www.ipsm-ev.de
www.eucars.de
www.ADAM-Stiftung.de
www.curare-ev.de
www.groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de

hg

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