Dienstag, 7. Oktober 2008

Die aktuelle Antimobbingrundschau 01

Inhaltsverzeichnis:
1. Gedicht gegen den Mob.
2. Remonstrationspflicht
3. Billig Tanken oder die Mehrwertsteuer zurückverlangen
4. Und wieder die Post
5. Wenn Mobbing Ihr Leben zerstört.
Im Anhang:
Neu, eine Hinweis wie man vor dem >Europäischen Gerichtshof< seine Klage einreichen sollte.
Ein Flyer zu einer Mobbingstudie

1. Der Mob
Ein Sumpf zieht am Gebirge hin,
Verpestet alles schon Errungene;
Den Mob im Namen des Gesetzes abzuziehen,
das wäre das Höchsterrungene.
Eröffnen sich neue, alte und lebenswerte Räume für viele Millionen,
Nicht sicher zwar, doch tätig und frei zu wohnen.
Grün das Gefilde, fruchtbar! Mensch und Würde
Sogleich behaglich auf der globalen Welt ohne Hürde,
Gleich angesiedelt an des Menschen Kraft und Achtsamkeit,
Den aufgewälzt kühn und emsige gebührt die Gesundheit!
Im Innern hier ein paradiesisch Land,
Da rase draußen der Mob bis zum Höllenrand,
Und wie sie nascht, gewaltsam einzuschießen,
Gemeindrang eilt, die Lücke zu verschließen.
Ja! diesem Sinne bin ich ganz ergeben,
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich seine Würde wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss und sich stemmt dem Mob entgegen,
aus Achtung zu den Werten, die uns das Grundgesetz erschloss.
Frei nach Johann Wolfgang von Goethe, Faust II - V. Akt

2. Remonstrationspflicht, wer weiß schon so was
Ich hoffe für Sie wissen was Remonstrationpflicht ist und was diese beinhaltet. Wissen Sie nicht
was im §56 BBG steht? Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie
unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).
Aus: http://groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de
§ 56 (Bundesbeamtengesetz)
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) 1. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
2. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.
3. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit.
4. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
* Remostration: Gegenvorstellung, Einspruch oder Einwand


3. Billig Tanken, die Alternative
Die Intelligenteste aller Aktionen des billig tanken überhaupt, ist für jeden Umsetzbar, wird aber leider entweder von niemanden begriffen, oder der Sprit ist noch nicht teuer genug.Wie man das macht ist ganz einfach und nachfolgend begründet:
Auf Grund der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes von 1999 seit dem Jahr 2002 – Details siehe www.curare-ev.de auf der Seite Steuern Pressemitteilung vom 18.7.2002 – ist die Berechnung der Mehrwertsteuer, die auch im Umsatzsteuergesetz geregelt ist, ohne Rechtsgrundlage – also faktisch eine Straftat -. Das Finanzamt Gotha hat einem Steuerzahler, der die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordert, mit seit dem 22.10.2007 mitgeteilt, dass er seine Mehrwertssteuer bei dem zurückfordern muss, wo er diese hinbezahlt hat. Hinweis – die Nichtigkeit des Gesetzes kann nicht vom BGH und nicht vom Verfassungsgericht bestätigt werden, da zum einen das Gesetz per Definition der Nichtanwendung des Artikels 19. Absatz 1 Satz 2 – dem Zitiergebot – automatisch zur Nichtigkeit des ganzen Gesetzes führt.
Es gibt also zwei Möglichkeiten Geld zu sparen:

1. Belege Sammeln und Mehrwertsteuer bei dem Händler zurückfordern der diese kassiert hat 2.
2. Sofort auf die Nichtigkeit der Mehrwertsteuer hinweisen und gar nicht erst bezahlen (bitte vorher mit dem Händler sprechen) den der hat sicher auch Informationsbedarf und steht wahrscheinlich auch etwas verdutzt da
Jetzt zum Spritpreis:
Alleine durch die Zurückforderung der Mehrwertsteuer auf den Benzinliterpreis und auf die dort integrierte Ökosteuer habt Ihr schon ein kleines Weihnachtsgeschenk.
Wenn ihr schon nicht tanken gehen wollt, aber am Tag nach dem Boykott den eventuell um 5 Cent teureren Spritpreis bezahlt, habt Ihr auch nichts gewonnen. Macht Ihr aber den Tankstellenbesitzer auf die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes aufmerksam und weist Ihn darauf hin, dass er zum Frontman des Finanzamtes gemacht wird – ohne Rechtsgrundlage -, wird er vielleicht sogar mit euch gegen das Finanzamt aktiv.
Jetzt liegt es an euch, ob Ihr Clever sein wollt, oder nur einfach notorisch jammert.
Recht ist durchsetzbar – mit legalen Mitteln –
Hans-Jürgen Bell
Curare e. V.
gemeinnütziger Verein zur Förderung
der Menschenrechte
in Gesetzgebung und Verwaltung
Postanschrift
Postfach 50 12 57
D 50972 Köln
Email: Praesidium@curare-ev.de
Internet: www.curare-ev.de
Tel.: +49 (0)221 / 8008930
Fax: +49 (0)221 / 8008931

4. Und wieder die Post.
Post verzögert angeblich Briefzustellung
Schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Post: Ein Verbraucherverein kritisiert, dass der Konzern in manchen Regionen absichtlich zu wenig Postboten einsetzt. Dadurch verzögere sich die Zustellung. Die Post weist die Vorwürfe zurück, die Bundesnetzagentur hat sich bereits eingeschaltet.
Der Verbraucherverein Postkundenforum hat eine unregelmäßige Briefzustellung der Deutschen Post AG in einigen Regionen angeprangert. Offensichtlich werde mancherorts die vorgeschriebene Zustellung an jedem Werktag nicht eingehalten, beklagte der Verein. In einem Brief forderte das Forum die Bundesnetzagentur auf, den Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen. Die Post AG wies die Vorwürfe zurück.
Artikel vom 22. November 2007, http://finanzen.aol.de/Wirtschaft/Post-verzoegert-angeblich-Briefzustellung-Welt_Wirtschaft_1389490-0.html

5.Wenn Mobbing Ihr Leben zerstört. Immer mehr Arbeitnehmer sind von Mobbing betroffen. Die zunehmend schwierig werdende Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik setzt viele Arbeitnehmer sehr unter Druck. Die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust und der dadurch wachsende Konkurrenzkampf in Firmen bildet so die optimale Grundlage für Mobbing.
Um diesem Problem Herr zu werden, bedarf es einer professionellen Kommunikations- und Konfliktlösung. Ob diese Hilfe vom Arbeitgeber oder von den betroffenen Arbeitnehmern aus initiiert wird ist erst mal zweitrangig. Wichtig ist hier, dass das Mobbingproblem erkannt und Hilfe angefordert wird.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen: Es lassen sich für jedes Problem Lösungen finden. Sie müssen nur den Mut haben, danach zu suchen! Gerne stehe wir Ihnen bei der Lösungsfindung zur Verfügung.
Hilfe bei Mobbing
Gerrit Ballerstedt
Hemauerstr. 8
93047 Regensburg
Telefon (0941) 3968935
info@hilfebeimobbing.de
www.hilfebeimobbing.de
Hilfe bei Mobbing
Gerrit Ballerstedt
Hemauerstr. 8
93047 Regensburg
Telefon (0941) 3968935
Hilfe bei Mobbing
- Wir bieten Kommunikations- und Konfliklösungen für Mobbingbetroffene an.
- Wir bieten Fort- und Weiterbildungen für Betriebe und deren Führungspersonen an.
- Wir unterstützen Betroffene bei Ihrem Weg "weg von der Opferrolle".
- Wir begleiten auch die Angehörigen von Mobbingopfer.
Aus: http://openpr.de/news/121419/Wenn-Mobbing-Ihr-Leben-zerstoert.html

Zur Erklärung:
Mobbingopfer erleben die Ausgrenzung oft auf allen Ebenen der Gesellschaft. Wer sich zu erkennen gibt, hat dass meistens das Glück, dass ihn die Agenturen für Arbeit, der neue Arbeitsgeber und Arbeitsgerichte weiterhin schikanieren. Dies kann man auch mit dem Wort Stigmatisierung umschreiben. Um dies zu umgehen, haben wir uns zu diesem Weg entschlossen, das Grundgesetz ist es Wert, denn der Artikel 1 sagt, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Eine Gesellschaft die diesen Schutz nicht gewährleisten kann, muss dann damit rechnen, dass die Opfer eben Wege wählen, so zum Beispiel die Form der sozialen Anonymität, um ihre Meinung frei äußern zu können.
Wollen sie keine Mails mehr von uns, dann bitte nur eine kurze Rückmail und wir löschen sie gerne vom Verteiler.
Danke.
Hinweis auf interessante Links:
www.mob-stop.de
http://www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/
http://www.postkundenforum.de/pkf/7/details.asp?category=7_00
http://www.mein-parteibuch.com/
http://www.dielaux.de/index.php?seite=persoenliches
www.curare-ev.de
http://groups.google.de/group/radiowahrheit/browse_thread/thread/6a745cf800d1388e?hl=de

hg

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