Sonntag, 19. Oktober 2008

AMR 06, 06 zu Punkt 6

Offener Brief an alle Politiker dieses Landes
(Diesen Brief finden Sie auch im MobbingGegner
Blog)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist ein besonderes und wichtiges Anliegen, welches mich veranlasst Ihnen diesen
Brief zu schreiben.
Im Mai dieses Jahres verfasste ich einen Bericht mit dem Titel „Chronik einer
Mobbingkampagne“ oder „Abgründe im Playmobland“.
Darin berichtete ich von meinen Erlebnissen während einer 5 Jahre währenden
gegen mich gerichteten Mobbingkampagne, in der es unter anderem um elf
Abmahnungen, zwei ungerechtfertigten fristlosen Kündigungen und einer
bedingungslosen Wiedereinstellung geht.
Diesen Bericht habe ich im Mai dieses Jahres einer ganzen Reihe
Bundestagsabgeordneten und bayrischen Landtagsabgeordneten, unabhängig von
ihrer Parteizugehörigkeit, übermittelt.
Erschreckenderweise gab es auf meinen Bericht so gut wie keine Reaktionen der
angesprochenen Politiker.
Warum ist das so?
Ist man in der, heute volksfernen, Politik tatsächlich noch immer der Meinung, dass
Mobbing ein vernachlässigbares gesellschaftliches Randproblem ist? Hervorgerufen
durch ein paar überempfindliche Spinner die sich nicht anpassen wollen.
Sollten auch Sie dieser Meinung sein, dann muss ich ihnen widersprechen.
Mobbing ist in Deutschland massiv auf dem Vormarsch. Das hat nicht zuletzt seine
Ursachen in der heutigen Arbeitsmarktsituation.
In Zeiten, in denen man jederzeit einen neuen adäquaten Arbeitsplatz finden konnte,
hat man es nicht zu so lange währenden bösartigen Mobbingkampagnen kommen
lassen.
In diesen Zeiten kam es kaum zu derartigen Mobbingübergriffen, wie sie heute auf
der Tagesordnung stehen. Es bestand zu dieser Zeit tatsächlich kein Bedarf eine
„Antimobbinggesetzgebung“ auf den Weg zu bringen.
Doch heute ist die Situation anders. Der Konkurrenzkampf (von Wettbewerb kann da
keiner mehr sprechen) am und um den Arbeitsplatz gewinnt jeden Tag an Schärfe.
Die tagesaktuellen öffentlichen Diskussionen um Mindestlöhne, Managergehälter
wachsende Armut (Kinderarmut) usw. zeigen dies deutlich.
Seit Jahren versuchen Arbeitgeberverbände, neben der Unterwanderung von
Tarifverträgen, den Kündigungsschutz zu kippen. Seit Jahren schüren sie diese
Diskussion. (Herr Hundt wollte 2004 sogar den betrieblichen Unfallschutz
unterwandern.) Bisher haben die Arbeitgeber offiziell den Kündigungsschutz, trotz
intensivster Bemühungen, nicht kippen können.
Doch die Arbeitgeber haben auch hier eine Lösung gefunden. Diese Lösung hat
einen Namen. Ein Name, der in der Deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht zu finden
und damit auch nicht zu definieren ist. Die Methode der Arbeitgeber, den
Kündigungsschutz zu unterwandern heißt „MOBBING“.
Wenn Sie heute einen Betroffenen, der diese physische krankmachende Gewalt
erleben musste, fragen:
Was ihm denn lieber gewesen wäre. Einerseits eine einfache fristgerechte
Kündigung, auch nach langer Betriebszugehörigkeit, auf Grund eines aufgeweichten
Kündigungsschutzes, zu erhalten oder noch einmal diesen Psychoterror zu erleben.
Dann werden Sie meist eine gleiche eindeutige Antwort bekommen.
Denn wir, die von dieser psychischen Gewalt Gezeichneten, haben mehr verloren als
nur unseren Arbeitsplatz.
Durch die Erfahrung, dass uns noch nicht einmal vor den Arbeitsgerichten dieses
Landes Gerechtigkeit widerfährt, haben wir unseren Glauben an den Rechtsstaat
verloren. Unser Ruf und unser Selbstwertgefühl wurden gezielt zerstört.
Die, auf eine (ungerechtfertigte) fristlose Kündigung oder eines unter dem Druck von
Mobbing unterzeichneten Aufhebungsvertrag, folgende Kriminalisierung der Opfer
von Mobbing am Arbeitsplatz durch die Agentur für Arbeit, die dreimonatige Sperre
vom Leistungsbezug, hat uns einerseits den finanziellen Boden unter den Füßen
weggerissen und uns, zusammen mit der zunehmenden sozialen Isolation, das
Gefühl genommen dieser Gesellschaft weiterhin anzugehören.
Die Meisten von uns sind krank geworden und stehen in den allermeisten Fällen
ohne professionelle Hilfe da.
Selbst langjährige Partnerschaften zerbrachen oder zerbrechen gerade. Dass man
durch die Hartz IV Gesetzgebung zur „Bedarfsgemeinschaft“ degradiert wird, trägt
auch nicht gerade zum besseren Lebensgefühl bzw. Partnerschaftsgefühl bei.
Eine erschreckend hohe Zahl der Opfer von physischer Gewalt am Arbeitsplatz hat
durch Suizid ihr Leben verloren.
Von Gerechtigkeit, Genugtuung durch die Bestrafung der Täter, Schadenersatz,
Schmerzensgeld zur Verwendung, den entstandenen gesundheitlichen Schaden zu
mildern und von einem neuen Arbeitsplatz an dem wir neues Vertrauen schöpfen
können, sind wir in diesem Land Lichtjahre entfernt.
Frau Merkel hat, auf dem kürzlich stattgefundenen Parteitag der CDU, mehrmals
betont: Wo die CDU ist da ist die Mitte.
Wir jedoch wurden böswillig an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Wie will man uns von dort wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückholen?
Auch bei den Krankenund
Rentenkassen, bei der Agentur für Arbeit, den
Sozialkassen, den Versorgungsämtern und entsprechenden Versorgungswerken,
später vielleicht auch bei den Pflegekassen entsteht durch Mobbing am Arbeitsplatz,
ein kaum abschätzbar hoher Schaden.
Eigentlich sollte man dort ein (finanzielles) Interesse haben, die Opfer bei
Schadenersatzklagen und der dazu notwendigen Beweisführung aktiv zu
unterstützen um gegebenenfalls gegenüber den Verursachern, die für die Heilung
des Erkrankten entstanden Kosten, zurück fordern zu können. Bei Unfällen mit
Fremdbeteiligung ist dies ein ganz normaler Vorgang.
Doch warum schaut man im Falle von krankmachender physischer Gewalt am
Arbeitsplatz einfach weg?
Dem deutschen Grundgesetz haben sich alle anderen deutschen Gesetze
unterzuordnen!
Der Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dass krankmachende physischer Gewalt am Arbeitsplatz diesem Grundsatz
widerspricht, bestreitet wohl keiner. Doch wo bleibt die „Schützende staatliche
Gewalt“ in diesen Fällen.
Warum schreitet der Staatsanwalt nicht ein? Warum liegt die Beweislast
ausschließlich auf den Schultern der Opfer?
Ein anderer Aspekt, die Sicherheit der gesamten Gesellschaft betreffend, ist noch gar
nicht beleuchtet wurden.
Gammelfleischskandal, Schwarze Kassen, Veruntreuung http://blog.mobbinggegner.
de/index.php?/archives/441BildwardabeiWahrheitoderDichtung.
html#extended, Gewalt und Erniedrigung bei Polizei und Bundeswehr, ja
selbst Störfälle in Atomkraftwerken (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen) sind die
Schlagzeilen unserer Tage. Meist werden diese Missstände sehr spät und dann von
Menschen oder Organisationen und Ämtern außerhalb dieser Betriebe aufgedeckt.
Da sollte man sich doch fragen: Weshalb Kontrollorgane innerhalb der betroffenen
Betriebe, die es ja, je nach Sicherheitsrelevanz eigentlich geben müsste, nicht schon
lange Alarm geschlagen hatten?
Für mich gibt es da eine ganz einfache Antwort.
Auch diese Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Auch diese Menschen
haben Angst vor Hartz IV und dem damit verbundenen sozialen Abstieg.
Auch diese Menschen haben Angst, dass ihre Partnerschaft und Familie zur
„Bedarfgemeinschaft“ verkommt.
Die bestehenden Arbeitsgesetze und der Sonderkündigungsschutz für besondere
Personengruppen in Betrieben reicht nicht mehr aus.
In diesem Land gibt es hochbezahlte Anwälte, die die Lücken der Gesetzgebung
erkannt haben und diese auch gewissenlos ausnutzen um auch die so genannten
„Unkündbaren“ aus den Betrieben zu mobben.
Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden einzelne Mobbinggeschichten zu
recherchieren, dann werden Sie feststellen, dass es in den letzten Jahren oft die
Geradlinigen sind, die die sich auch einmal für den Kollegen einsetzen, die „Mahner“
in Bezug auf Sicherheit und gesetzliche Vorschriften sowie Arbeitsschutz, ja selbst
Betriebsräte, sind, die von einem Mobbingerlebnis zu berichten haben.
Auch wenn ein Aufschrei auf Arbeitgeberseite erfolgt.
Mobbing am Arbeitplatz muss so schnell wie möglich als Straftatbestand
definiert und ins Strafgesetz aufgenommen werden. Die Beweislast darf nicht
nur auf den Schultern des Opfers liegen. Sanktionen bei Mobbingtatbeständen
müssen benannt und durchgesetzt werden.
Absichterklärungen jedoch und Schuldzuweisungen auf die jeweilige andere Partei
sind dabei wenig hilfreich.
Weshalb unterstützen Sie nicht die berechtigte Forderung nach einem
„ Antimobbinggesetz“ ähnlich dem „ Antistalkinggesetz“ ?
Beziehen Sie hierzu bitte klar Stellung!
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Riedel
www.mobbinggegner.
de

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