Samstag, 25. Oktober 2008

Mobbing ist härter als Belästigung

Mobbing ist härter als Belästigung

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08.03.08, 16:39
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1.
Arbeitnehmer
Mobbing ist härter als Belästigung
Herablassende Bemerkungen, kontinuierliche Kritik und Nichtbeachtung fügen Arbeitnehmern mehr Schaden zu als sexuelle Belästigung.

Mobbingopfer leiden an innerer Anspannung
Das ist das Ergebnis der aktuellen Meta-Studie „Comparing the Outcomes of Sexual Harassment and Workplace Aggression“ der Universität von Manitoba und der Queen’s Universität in Ontario.

Die Forscher M. Sandy Hershcovis und Julian Barling analysierten 110 Studien, die über 21 Jahre durchgeführt wurden. Die Erhebungen verglichen die Auswirkungen von sexueller Belästigung und Mobbing auf Mitarbeiter. Hershcovis und Barling interessierten bei ihrer Auswertung vor allem Auswirkungen auf die Zufriedenheit mit dem Job, den Kollegen und Vorgesetzen, sowie auf mentale und körperliche Gesundheit.

Mobbing ist nicht rechtswidrig

„Da sexuelle Belästigung in der Gesellschaft immer stärker verurteilt wird, sind Unternehmen mehr dazu bereit, den Opfern zu helfen. Diese können dadurch leichter mit den Erlebnissen fertig werden“, sagt Hershcovis. Im Gegensatz dazu seien gewaltlose Angriffe am Arbeitsplatz, wie beispielsweise Unhöflichkeit oder Mobbing, nicht rechtswidrig. Den Opfern werde es selbst überlassen, sich zu verteidigen.

Die Autoren der Meta-Studie differenzierten zwischen drei Formen von Angriffen am Arbeitsplatz: Als Unhöflichkeit bezeichneten sie grobes verbales und non-verbales Verhalten. Als Mobbing verstanden Hershcovis und sein Kollege vor allem kontinuierliche Kritik an der Arbeit eines Angestellten, ständiges Anbrüllen, Gerüchte-in-die-Welt-setzen und Nichtbeachtung. Zwischenmenschliche Konflikte beinhalten für die Forscher soziale Ablehnung, verbale Aggression und heftige Wortwechsel.

Steigende innere Aggression

Sowohl Mobbing, als auch sexuelle Belästigung können eine schlechte Arbeitsatmosphäre schaffen und sich negativ auf die Gesundheit der Angestellten auswirken. Mobbing jedoch habe deutlich ernstere Konsequenzen, fassten die Forscher ihre Ergebnisse zusammen. Menschen, die Erfahrung mit Mobbing, zwischenmenschlichen Konflikten und Unhöflichkeit machen mussten, tendierten häufiger dazu, den Job zu kündigen und ein schlechtes Verhältnis zu Vorgesetzten zu haben. Zudem berichteten die Opfer von steigender innerer Aggression und Unzufriedenheit.

Mobbing ist oftmals subtiler und für andere nicht immer offensichtlich, so Hershcovis. Wie solle eine Angestellte beispielsweise ihrem Chef sagen, dass sie beim Mittagessen immer ausgeschlossen wird. „Die heimtückische Natur dieses Verhaltens macht es Vorgesetzten schwierig, dagegen vorzugehen“, erklärt de

2.
Rheinische Post: Kuhn: Mobbing an Claudia Roth eine Sauerei
Düsseldorf (ots) - Im Streit um eine erneute Kandidatur von Claudia Roth als Bundesvorsitzende hat Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn die Kritiker massiv attackiert. "Das derzeitige Mobbing an ihrer Person finde ich eine Sauerei", sagte er der Rheinischen Post (Samstagausgabe). "Ich kann nicht verstehen, dass mein alter Freund Rezzo Schlauch sich anmaßt, das abschließende Urteil zu fällen", sagte Kuhn. Claudia Roth habe so viele Verdienste für die Grünen errungen, dass die Partei diese Umgangsform nicht dulden könne. Am Montag dieser Woche hatte Parteichef Reinhard Bütikofer angekündigt, dass er bei der Bundesdelegiertenkonferenz im Herbst nicht mehr für den Parteivorsitz kandidieren werde. Daraufhin hatte Rezzo Schlauch ebenfalls den Rückzug von Roth gefordert.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304
Donnerstag
13.03.2008 20:00 Schauspiel: "Easy Mobbing" von Ute Rauwald - Eigenproduktion des Gostner Hoftheaters
Mit Vivien Mahler und Franz Joseph Dieken
Gostner Hoftheater, Nürnberg,
Schauspiel: "Easy Mobbing" von Ute Rauwald - Eigenproduktion des Gostner Hoftheaters
Mit Vivien Mahler und Franz Joseph Dieken
Nach dem preisgekönten "Apfelbäumchen" und dem schrillen "Urfaust" zeigt Ute Rauwald mit "Easy Mobbing" ihre dritte Produktion am Gostner Hoftheater. Das Thema Mobbing nimmt sie zum Anlass alles auf den Kopf zu stellen: Die Bühne wird zum Zuschauerraum, die Probebühne zum "Tatort" und das Treppenhaus zur "Wanderbühne". Lassen Sie sich überraschen: es wird spannend, interaktiv und sogar humorvoll, was man bei dieser Problematik eigentlich nicht erwartet.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitarbeiterin eines aufstrebenden Unternehmens und ihr sehr verständliches Ziel ist es, eine Führungsposition einzunehmen. Aber leider sind wie so oft alle Posten bereits besetzt. So beginnen Sie zu überlegen, auf welche Art und Weise Sie dieses Ziel erreichen können. Wir helfen Ihnen dabei! Besuchen Sie "Easy Mobbing", dort erfahren Sie die neuesten Techniken, wie Sie zu Ihrem Traumjob kommen können. Ihre Anleitung zum Mobben erhalten Sie mit der Eintrittskarte!
Mobbing bedeutet immer wieder Verletzung. Unser Abend erzählt aus verschiedenen Perspektiven Geschichten dieser Verletzungen. Mobbing-Geschichten, wie sie das Leben geschrieben hat und immer wieder schreibt, wie sich Glück und Unglück in Sekundenschnelle ereignen. Wir erfinden einen Abend voller Arbeitsgeschichten, die ohne Galgenhumor nicht zu ertragen wären, genau wie die Methoden ihrer Bewältigung. Denn wer hat nicht schon einmal heimlich gemobbt oder wenigstens den Wunsch dazu verspürt? Aus welchen Motiven auch immer? Und wer auf dieser Welt wurde nicht schon einmal Opfer einer Mobbing-Attacke? An diesem Abend können Sie Ihrer und unserer Realität ins Auge sehen. Aber Achtung: nicht jeder reagiert gleich. Zum Glück!

Mit Vivien Mahler und Franz Josef Dieken
Regie: Ute Rauwald
Bühne: Lucia Becker

Datum Beginn Donnerstag, 13. März 2008
Uhrzeit Beginn 20:00 Uhr
Ort Gostner Hoftheater, Nürnberg,

Veranstalter Gostner Hoftheater

Vorverkaufsinfo Kultur Information in der Nürnberg Info, Kopfbau, Königstr. 93, 90402


4.
http://www.focus.de/schule/community/fragestunde/fragestunde_aid_65142.html
Rechtsanwältin Mascha Huster, Birnbaum Rechtsanwälte Köln:

Mobbing unter Schülern nimmt leider immer mehr zu. Verbreiten sich Schüler in unflätiger Weise über andere im Internet, gibt es mehrere Reaktionsmöglichkeiten: Zunächst kann man sich im Einzelfall anschauen, ob sich die mobbenden Schüler nach den § 185 ff StGB (Beleidigung, üblen Nachrede, Verleumdung) strafbar gemacht haben. Dabei muss dann geklärt werden, ob die Grenze des Zulässigen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG überschritten wurde. Generell nicht zulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen und Werturteile, die in den Bereich der Ehrenrührigkeit übergehen und eine Miss- oder Nichtachtung der Person verkörpern, was insbesondere bei Beschimpfungen der Fall ist. ‚

In strafrechtlicher Hinsicht muss dabei beachtet werden, dass die Schüler erst ab dem Alter von 14 Jahren überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Weiterhin muss zumindest bei einer Beleidigung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Vorfalls Strafantrag bei der Polizei gestellt werden. In zivilrechtlicher Hinsicht kann man an Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB denken, der die Zahlung von Schmerzensgeld oder/und einen Unterlassungsanspruch beinhalten kann. Insbesondere kann – neben der Verwirklichung der oben benannten Straftatbestände – das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schülers verletzt sein. Aber auch hier wird man im Hinblick auf die Meinungsfreiheit differenzieren müssen, ob sich die Äußerungen der mobbenden Schüler im Rahmen der Zulässigkeit bewegen. In der Regel sind die Schüler in zivilrechtlicher Hinsicht gemäß § 828 BGB sogar schon ab sieben Jahren in Anspruch zu nehmen.
Surftipp im Web

Online:
Zur Homepage von Christian Birnbaum
Eine ganz andere Frage ist, ob auch der Provider der Internetseite zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies kommt im Regelfall nur im Rahmen der entsprechenden Vorschriften des Teledienstgesetzes (TDG) in Betracht. Grundsätzlich ist es so, dass der Provider leider nicht automatisch für die Beiträge seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden kann. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Provider von rechtswidrigen Handlungen und Inhalten Kenntnis erlangt – beispielsweise durch eine Information der betroffenen Eltern. Unabhängig davon lohnt es sich aber auf jeden Fall, mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu treten und ihn auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen. Im Regelfall wird man dann durch das Sperren bzw. das Entfernen der Beiträge Abhilfe schaffen.

5.
http://www.bildungsspiegel.de/aktuelles/bag-mobbing-am-arbeitsplatz-durch-fuehrungskraft-arbeitgeber-muss-zahlen.html?Itemid=262
BAG: Mobbing am Arbeitsplatz durch Führungskraft – Arbeitgeber muss zahlen


Geschrieben von Redaktion BildungsSPIEGEL
Freitag, 16. November 2007


Ein Beitrag der Perspektive Mittelstand.
Ein Mitarbeiter, der durch das Mobbing einer Führungskraft psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in einem aktuellen Urteil festgestellt.
Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) leiden rund drei Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland und damit derzeit weit über eine Millionen Deutsche unter Mobbing. Die Möglichkeiten der Opfer sich dagegen zu wehren sind begrenzt, besonders wenn das Mobbing durch eine Führungskraft begangen wird. Dies könnte sich jedoch bald ändern: In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht nun erstmalig den Rechtsanspruch eines in Folge von Mobbing psychisch erkrankten Mitarbeiters gegen seinen Arbeitgeber bestätigt. Der Grund: Das Mobbing war durch eine Führungskraft erfolgt.
Kläger im vorliegenden Fall, den die Bundesrichter zu entscheiden hatten, ist ein Oberarzt, der seit 1987 in der beklagten Klinik beschäftigt ist. Nachdem sich der Kläger von einem ihm vorgesetzten Chefarzt seit Mitte 2002 „gemobbt" gefühlt hatte und ein von der Beklagten daraufhin eingeleitetes „Konfliktlösungsverfahren" ohne Erfolg geblieben war, erlitt der Kläger eine psychische Erkrankung. Die Folge: Von November 2003 bis Juli 2004 war er infolge der Erkrankung arbeitsunfähig, und ist bis heute krank. Die daraufhin erfolgende Klage beim zuständigen Arbeitsgericht sowie das Berufungsverfahren, in dem der Oberarzt die Entlassung des Chefarztes oder das optionale Angebot eines anderen gleichwertigen Arbeitsplatzes verlangt hatte, an dem er dessen Weisungen nicht unterliegt würde, blieben jedoch erfolglos - genauso wie die Forderung nach Schmerzensgeld. Zwar bestätigte das Landesarbeitsgericht dem Chefarzt „mobbingtypische Verhaltensweisen". Einen Anspruch auf Schmerzensgeld sah es dennoch nicht gegeben.
In seinem Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - hat nun das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil aufgehoben. Dabei bestätigten die Bundesrichter den Rechtsanspruch des Klägers, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. In diesem Zusammenhang wiesen die Richter darauf hin, dass nicht etwa der Chefarzt, sondern die Beklagte selbst für den Anspruch einzustehen habe, da der mobbende Chefarzt letztlich nur der Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers sei. Die Klage wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun die Höhe des Schmerzensgeldes festzusetzen hat.
Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Perspektive Mittelstand.

6.
Mobbing in der Partnerschaft
Mobbing gibt es nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Ehe und der Partnerschaft. In mehr als 80 Prozent aller Beziehungen kommt es zumindest zeitweilig vor.Dazu gehören z.B. ständige Vorhaltungen, beleidigende Kritik, tagelanges Anschweigen, Herabwürdigung im Beisein Anderer, Hinterherspionieren oder Hass bis hin zur Gewalt.
Wie und warum wird aus Liebe verbitterte Feindseligkeit, und vor allem, was kann man dagegen tun?

zibb gibt praktische Tipps, z.B. wie man aus der Beziehungskrise wieder heraus und richtig ins Gespräch kommt.

Beitrag von Sabine Horn

7.

Umstritten: Auf spickmich.de benoten Schüler ihre LehrerMobbing oder faires Feedback?
Von Armin HimmelrathKurz vor den Sommerferien gibt’s an NRW-Schulen Streit: Dürfen Schüler auch ihren Lehrern Zeugnisse geben? Klar, sagen die Anbieter von spickmich.de, einer Kölner Internet-Seite zur Pädagogen-Bewertung. Auf keinen Fall, antworten Lehrerverbände und drohen mit Klagen.
http://www.wdr.de/radio/schulportal2007/schulwelt_hautnah/archiv/spickmich/index.phtml

8.
Erste Ergebnisse der Befragung zu Mobbing in der Schule
Berlin, 19.09.2007 Mobbing im Klassenzimmer ist allgegenwärtig, und besonders die großen Pausen sind für viele Schülerinnen und Schüler die Hölle. Das zeigen die ersten Ergebnisse der Online-Befragung, die im Rahmen der Aktion MOBBING – SCHLUSS DAMIT! vom Zentrum für empirische pädagogische Forschung (zepf) ...
Familienministerin Ursula von der Leyen übernimmt Schirmherrschaft der Aktion MOBBING – SCHLUSS DAMIT!
Berlin, 23.03.2007 Einen Monat nach Beginn der Anti-Mobbing Aktion, die Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten zusammen mit verschiedenen Parnern zur Zeit durchführt, hat Ministerin Ursula von der Leyen die Schirmherrschaft übernommen. Bereits in ihrem Grußwort zur Aktion hatte sie sich für ...
Seitenstark und Deutsches Kinderhilfswerk starten bundesweite Anti-Mobbing-Aktion
Berlin, 21.02.2007 MOBBING – SCHLUSS DAMIT! Mit diesem Appell wenden sich Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten, und zahlreiche Partner an Schüler, Lehrer, Eltern und die Öffentlichkeit. Der Grund liegt auf der Hand: Tag für Tag wird in Klassenzimmern, Umkleideräumen und auf Schulhöfen ...
http://bildungsklick.de/s/seitenstark

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