Freitag, 24. Oktober 2008

AMR 16 zu Punkt 01

Abs. ....... ........., den....03.2008








An
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Betrifft: Ich finanziere Mobbing nicht mit




Sehr geehrte Damen und Herren,


viele Arbeitgeber „bossen“ oder lassen zu, dass ihre Mitarbeiter durch Mobbing krank gemacht werden. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ist für sie der Fall erledigt. Der Mobbingbetroffene fehlt der Solidargemeinschaft der Krankenversicherung zur Last. Der Unternehmer hat sein Unternehmensrisiko kostengünstig abgewälzt.
Das muss aufhören!
Ich fordere Sie daher auf Schritte zu unternehmen die Kosten, die durch Mobbing entstehen gesondert zu erfassen, auszuweisen und vom Arbeitgeber im Wege des Regress zurückzuholen.
Einem Arbeitgeber, der wegen Mobbing abgemahnt wurde, kann zugemutet werden, dass er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Mobbing unterbindet. Tut er dies nicht, so trifft ihn auf jeden Fall eine Mitschuld, die einen Regressanspruch begründet. Der Mobbingbetroffene wäre in diesem Fall Ihr Zeuge.


Mit freundlichen Grüßen


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