Donnerstag, 23. Oktober 2008

Die aktuelle Antimobbingrundschau 10

Inhaltsverzeichnis:
Hessen „calling to the world*”
oder wenn soll man wählen als Mobbing-Opfer?
Die Linke?
Werbungskosten und die endlosen Klagen von Mobbingopfern
(*The Clash)


Eine Partei kann immer nur ein Mittel sein. Und immer gibt es nur einen einzigen Zweck: die Macht."
[Jean Paul Sartre]


Die Linke und viel Schaum, doch wo ist bitte das Wasser?
Wir kennen das ja von den ehemals großen Volksparteien, vor den Wahlen werden die Wähler mit Zusagen und Versprechungen überhäuft, und nach den Wahlen ist dann vom heiligen Wasser nur noch etwas Schaum übrig geblieben. Von daher scheint auch der Begriff „Schaumschläger“ für Berufsparlamentarier passend zu sein.
So handelt offenbar auch die Linke nach dem Motto. Heftet sich jedes Thema auf die Fahne und protzt damit: Wir tun was dagegen. Doch was tun Sie bitte wirklich, wenn Sie an der Macht sind oder mitspielen dürfen?
So hat die Linke einmal in Berlin eine Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, die es ablehnt aktuell und opferbezogen über die Konferenz der Landesminister für Arbeit und Soziales (ASMK 84) etwas zu tun. (Bitte Anlage 1 beachten) Die Senatorin heißt übrigens Fr. Dr. Heidi Knake-Werner.
Dann leitet eine Linke den Bundestagspetitionsausschuss und verschickt Schreiben, in denen Sie sich konkret gegen einen Bundesbeauftragten/Ombudsmann für Mobbing wendet, der den Mobbing-Opfern Schutz bieten würden, wenn man ihm mit Handlungsvollmachten ausstattete. Dabei können wir uns jetzt sogar 2008 auf die Menschenrechtscharta der EU berufen. Doch was schickt uns die Damen, die bis „1981 bis 1989 Mitglied der SED und von 1983 bis 1989 Sekretär“. Eigentlich müsste es hier wohl Sekretärin heißen, doch im Deutschen Bundestag ist alles möglich. Und das war sie im „Kreisvorstand des Verbandes der Kleingärtner“, die Frau Kersten Naumann, jetzt für „DIE LINKE“ im Bundestag, ach so, fast vergessen, im „Fernstudium“ hat sie dann noch den “Abschluss Agraringenieurin der Tierproduktion“ bekommen, das war sie dann bis zur Auflösung der Tierfarm von Erich dem Saarländer. Und nun darf Sie Mobbing-Opfer ausbremsen, dabei wollen wir ja nicht in die „tierischen“ Abgelegenheiten einer Partei eingreifen, sondern fordern nur die Umsetzung der „Würde des Menschen“, festgehalten im Grundgesetz für Menschen übrigens.
Und in der Ablehnung eines Ombudsmannes argumentiert man dann, bitte auf Seite 4 der Anlage 2 nachzulesen, ein „raues Umgangsklima“ sei noch keine Belästigung. Die Dame müsste sich mal mit Mobbing – Opfer unterhalten, also Menschen, denn wir kennen keinen Fall in denen sich Opfer vom Krieg an und um den Arbeitsplatz über solche Lappalien beschwert hätten.
Und nun die Linke in Niedersachsen, die etwas fordert, was eh keine rechtliche Verbesserung darstellt, außer dass wieder viel nutzloses Papier produziert wird und wahrscheinlich irgendwelche Funktionäre einen bequemen Sessel bekommen.
Dabei ist im Rahmen der EU längst eine einfache Lösung fällig, die alle Erwerbstätige schützt, ob nun in einem kleinen Unternehmen oder einer großen Behörde. Ähnlich wie beim Mindestlohn sind uns da die meisten Länder in Europa wie immer um Längen voraus, hier will man plötzlich in Deutschland nicht Weltmeister sein, warum eigentlich?
Es liegt nun an uns, einen sinnlosen Kampf mit Petitionen den Bundestagsauschuss zu umgehen und uns direkt an das EU-Parlament zu wenden. Und natürlich bei den Wahlen die zu wählen, die nicht nur für bestimmte Gruppen eintreten, sondern den Bürger als Souverän der Demokratie vertreten wollen. In Niedersachsen und Hessen sind das eindeutig nicht die Linken, dazu gibt es einfach zu große Differenzen und Aussagen, die einen nur erschüttern können.
Wir sehen da in der UB – Unabhängige Bürgerpartei die Gruppe, die unseren Ideen am nächsten kommt und in der wir auch konkret unsere Forderungen einbringen können. Alle die etwas verändern wollen sind auch zum Mitmachen in der neuen Bürgerrechtsbewegung willkommen, schau nach und mach mit, denn www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com
Also, was soll das bitte bringen, Hr. Schaus, wir leben in Europa, lesen sie mal bitte das Antimobbinggesetz aus Schweden.
PA) Hermann Schaus (Die Linke) Gewerkschaftspolitischer Sprecher im Spitzenteam zur Landtagswahl in Hessen (07.01.2007): Mobbing ist ein immer weiter um sich greifendes Problem. Durch die geringe Zahl der Arbeitsplätze führt die ständige ( vermeintliche ) Konkurrenz unter den Arbeitnehmern/innen zu einer vermehrten Ausgrenzung von einzelnen Personen. Innerhalb der Betriebe müssen besonders die Betriebs- und Personalräte diese Frage verstärkt angehen und z. B. durch Betriebsvereinbarungen schützende Regelungen schaffen.
Im Betrieb muss ein Arbeitsklima bestehen, das es Menschen ermöglicht, frei von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ihrer Arbeit nachzugehen. Alle Beschäftigen sind aufgefordert, an der Gestaltung eines Arbeitsklimas auf allen Ebenen mitzuwirken, das gekennzeichnet ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Wahrung der menschlichen Würde am Arbeitplatz.
Keine Person soll wegen ihrer Abstammung, Weltanschauung, Nationalität, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität und sexuelle Orientierung oder sonstiger persönlicher Eigenheiten Nachteile entstehen dürfen. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben daher Maßnahmen zu unterlassen, die die Entfaltung der Persönlichkeit Einzelner beeinträchtigen können oder als Beleidigung oder Belästigung im Sinne des Beschäftigungsschutzgesetzes empfunden werden können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass niemand in seinem oder ihrem sozialen Ansehen geschädigt wird, niemand durch Wort, Bild, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt oder diskriminiert wird, niemand durch die ihm oder ihr zugewiesenen Arbeitsaufgaben diskriminiert oder gedemütigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schaus
Gewerkschaftspolitischer Sprecher im Spitzenteam
zur Landtagswahl in Hessen (DIE LINKE)
Aus: http://www.presseanzeiger.de/meldungen/politik/243954.php


Werbungskosten und die endlosen Klagen von Mobbingopfern
Das Finanzgericht Niedersachsen ist der Meinung, dass der Besuch eines Anti-Mobbing-Kurses oder die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe Werbungskosten sein können.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Beamten, dem ein anderes Aufgabengebiet zugeteilt wurde. Nachdem er beim Verwaltungsgericht auf amtsangemessene Beschäftigung geklagt hatte, wurde er von seinem Dienstherrn zunehmend schikaniert. Ohne Hilfe hätte er sein Arbeitsverhältnis nicht aufrecht erhalten können und deshalb sind die Kosten zur Sicherung der Einnahmen Werbungskosten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht hat (Az des Urteil vom 08.06.2006: 14 K 57/03, Az der Nichtzulassungsbeschwerde: VI B 92/06).
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, berufen Sie sich auf das Urteil und beantragen Sie bis zur Entscheidung des BFH Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO.
Mit freundlichen Grüßen
Mobstop e.V.
Ralf Skrzipietz, Rechtsanwalt
(Vorsitzender)
Geschäftsstelle Hovener Strasse 204
Kontakt: 02161/963 714, Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
www.mob-stop.de


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www.workwatch.eu
http://www.kielwiki.de/MobbingInSh/Editorial
http://www.wir-klich-keit.de/mob/index.htm
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase.html
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