Samstag, 25. Oktober 2008

Vergleiche sind Betrug und Nötigungsversuche am Mobbing-Opfer

Osnabrücker Land 05.07.2008

Mobbing-Prozess steuert auf Vergleich zu
com Rheine.
Fast ein Jahr währte der Streit, nun zeichnet sich endlich ein Abschluss ab. Und zwar ein halbwegs gütlicher. Die gegnerischen Parteien im Streit um Mobbing-Vorwürfe und fristlose Kündigungen am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) haben sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Rheine auf einen Widerspruchsvergleich geeinigt.
Draußen vor dem Gericht hatte sich der Himmel zugezogen, und es grollte bedrohlich, drinnen hingegen standen die Zeichen längst nicht mehr auf Sturm. Man hatte sich geeinigt – und das in einem Verfahren, welches mit verhärteten Positionen gestartet war und in dem es um schwere Mobbingvorwürfe, ein kaputtes Betriebsklima und bedrohte Existenzen ging.
Den Gütetermin im April hatte man noch ohne Einigung verstreichen lassen, am Donnerstag aber gingen die Parteien aufeinander zu. Fünf entlassene Mitarbeiter der FMO-Tochterfirma „FMO Security Services GmbH“, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt hatten, bekommen nun ihren Job zwar nicht zurück, sie erhalten aber Abfindungen, die mit einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr deutlich über dem Regelsatz liegen. Zudem werden in ihren Entlassungspapieren statt eines persönlichen Fehlverhaltens nun betriebliche Kündigungsgründe genannt – nicht unerheblich für künftige Bewerbungen. Mit dieser Einigung, die in Abwesenheit der Kläger vereinbart wurde, endet ein teilweise bizarres Kündigungsschutzverfahren mit delikatem Inhalt.
Denn was genau zwischen den Mitarbeitern der „Security Services GmbH“, die am FMO hauptsächlich für die Personenkontrolle zuständig ist, und einer ihrer Vorgesetzten passiert ist, konnte das Gericht nicht bis zum Letzten klären. Fest steht nur, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien absolut zerrüttet ist.
Gründe dafür wurden vor Gericht sattsam vorgetragen: Zum einen soll die Betriebsleiterin der Sicherheitsfirma ihren Untergebenen das Arbeitsleben mit beleidigenden Kommentaren und sonstigen Gemeinheiten schwergemacht haben. Zum anderen sollen eben diese Untergebenen reichlich zurückgeschossen haben, etwa indem sie über ihre Vorgesetzte lästerten und schließlich auch bei der Firmenleitung Stimmung gegen sie machten. Später hätten sie zudem Aufklärungsgespräche sabotiert. So weit die beiden konträren Positionen, die im vorigen Jahr zu den fristlosen Kündigungen geführt hatten.
Die Frage, ob die Entlassenen seinerzeit berechtigterweise den Aufklärungsgesprächen mit einem Vermittler ferngeblieben waren oder nicht, sorgte am Donnerstag denn auch für minutenlanges juristisches Geplänkel. Der Klägeranwalt, ein ausgewiesener Mobbing-Spezialist aus Hamburg, verwies darauf, dass seine Mandanten für längere Zeit krankgeschrieben waren und es nicht zumutbar für sie gewesen wäre, sich im arbeitsunfähigen Zustand mit dem Konflikt zu beschäftigen. Was der Vertreter der Gegenpartei naturgemäß anders sah und dies auch mit allerhand Paragrafen unterfütterte. Auswirkungen auf die einvernehmliche Lösung hatte die Fachsimpelei, zur Erleichterung aller Beteiligten, aber nicht.
Für fünf der insgesamt acht Kläger ist das Kapitel FMO damit abgeschlossen – sofern keiner von ihnen Widerspruch gegen den Vergleich einlegt. Zwei weitere Verfahren in der Sache sind für August geplant, ein gesondertes – an dem die angebliche Mobbing-Initiatorin beteiligt ist – wird erst im Oktober fortgesetzt
Osnabrücker Land 05.07.2008
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/19935175.html

Keine Kommentare: